hier: Architektenwettbewerb, Grundsatzbeschluss
Beschlussempfehlung:
Grundsatzbeschuss
- Zur Schaffung von Wohnraum
für die einheimische Bevölkerung beschließt die Stadtvertretung einen Architektenwettbewerb
durchzuführen. Eine beschränkte Anzahl von Planungs-/Architekturbüros soll
um Erstellung eines Entwurfes für ein Mehrfamilienwohnhaus gebeten werden.
- Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Durchführung eines solchen Wettbewerbes werden bereitgestellt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Mit der Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 51 nördlich des Kortdeelsweges verfolgt die Stadt Wyk
auf Föhr das Ziel Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zu schaffen.
Nachdem an Bauwillige im Verlauf des Jahres 2015 Baugrundstücke vergeben worden
sind, sollen ferner auf einer Teilfläche des Plangebietes Wohngebäude für den
Mietwohnungsbau erstellt werden.
In der Sitzung des
städtischen Finanzausschusses am 02.02.2016 ist die Durchführung eines Architektenwettbewerbes empfohlen worden, um
unterschiedliche Entwürfe für entsprechende Wohngebäude erstellen zu lassen. Es
ist gedacht an einen Einladungswettbewerb für eine beschränkte Anzahl von
Planungs-/Architekturbüros.