hier: Entscheidung zur Vorgehensweise
Beschlussempfehlung:
- Grundsatzbeschluss
Für die Planung eines städtisches Bauvorhaben zur Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung wird der Planungsauftrag erteilt an das
a) Büro „Grotheer
Architekten“, Friedrichstraße 8a, 25938 Wyk auf Föhr auf der
Grundlage des mit dem 1. Preis
bewerteten Wettbewerbsbeitrages;
oder
b) Büro „Föhr Projekt“, Sandwall 54, 25938 Wyk auf Föhr auf der
Grundlage des mit dem 2. Preis
bewerteten Wettbewerbsbeitrages;
oder
c) Büro „Jan Lorenzen“,
Boldixumer Straße 11, 25938 Wyk auf Föhr auf der
Grundlage des mit dem 2. Preis
bewerteten Wettbewerbsbeitrages.
- Vertragsregelungen
Die Auftragserteilung erfolgt nach den Regelungen der HOAI und gilt zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 2 zur Vertiefung des Entwurfs und für die Leistungsphase 3 zur Klärung des Kostenrahmens.
- Entwurfsinhalte
Die Einzelheiten der Entwurfsinhalte sind vor weiteren Schritten noch einmal mit dem zuständigen städtischen Gremium abzustimmen.
- Haushaltsmittel
In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln werden die weiteren Schritte beauftragt werden.
Sachdarstellung mit Begründung:
Nach Empfehlungen
des städtischen Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und zuletzt des Finanzausschusses
am 02.02.2016 ist ein Architektenwettbewerb durchgeführt worden, um
unterschiedliche Entwürfe für Wohngebäude als Mietwohnungsbau für die
einheimische Bevölkerung erstellen zu lassen.
Im Rahmen des
Wettbewerbsverfahrens sind von drei Planungs-/Architekturbüros Entwürfe
eingereicht worden, die durch ein Preisgericht im September 2016 bewertet
worden sind.
Im Ergebnis sind ein
erster und zwei zweite Preise vergeben worden.
Die
Wettbewerbsarbeiten sind danach wiederholt Gegenstand der Beratung des
zuständigen städtischen Ausschusses gewesen und im November 2016 von den
jeweiligen Entwurfsverfassern vorgestellt und erläutert worden.
Nach einer
abschließenden Meinungsbildung in den Fraktionen ist nun über die weitere
Vorgehensweise zu entscheiden.