Betreff
"Neues Wohnen in Wyk auf Föhr" - Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung
hier: Auftragsvergabe
Vorlage
Stadt/002145/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

 

  1. Grundsatzbeschluss
    Für die Planung eines städtisches Bauvorhaben zur Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung wird der Planungsauftrag erteilt an das  Büro „Grotheer Architekten“, Friedrichstraße 8a, 25938 Wyk auf Föhr auf der Grundlage des mit dem

1. Preis bewerteten Wettbewerbsbeitrages.

 

  1. Entwurfsfassung
    Der Planungsauftrag umfasst die Variante des mit dem 1. Preis bewerteten Entwurfes mit einer äußeren Erschließung (Außentreppen mit Laubengängen)

  2. Vertragsregelungen
    Die Auftragserteilung erfolgt nach den Regelungen der HOAI und gilt für die Leistungsphasen 1 bis 9. Die Auftragserteilung erfolgt stufenweise. Die Leistungsphase 8 (Bauüberwachung und örtliche Bauleitung) behält die Stadt sich vor anderweitig zu vergeben.

  3. Entwurfsinhalte
    Die Einzelheiten der Entwurfsinhalte sind vor weiteren Schritten noch einmal mit dem zuständigen städtischen Gremium abzustimmen.

  4. Haushaltsmittel
    In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln werden die weiteren Schritte beauftragt werden.





Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter:    , davon anwesend:   

 

Ja-Stimmen:    ;  Nein-Stimmen:    ;  Stimmenthaltungen:  

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:  

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Rahmen des Architektenwettbewerbes „Neues Wohnen in Wyk auf Föhr“ sind von drei Planungs-/Architekturbüros Entwürfe vorgelegt worden. Nach dem Preisgericht im September 2016 sind die Wettbewerbsarbeiten wiederholt Gegenstand der Beratung im zuständigen städtischen Ausschuss gewesen. Im November 2016 hatten die jeweiligen Entwurfsverfassern ihre Entwürfe vorgestellt und erläutert.

 

Nach einer abschließenden Meinungsbildung in den Fraktionen ist in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 11.01.2017 empfohlen worden, den ersten Preisträger mit der weiteren Planung zunächst bis zur Abgabe eines Bauantrages zu beauftragen. Zugleich wurde empfohlen aus Kostengründen zugleich ein zweites städtisches Grundstück nach derselben Entwurfsidee zu bebauen.

 

Diesem Empfehlungsbeschluss hat sich der Finanzausschuss in der Sitzung am 07.02.2017 angeschlossen.

 

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 08.02.2017 hat der Entwurfsverfasser Detailänderungen am Entwurf erläutert, die notwendig sind, um hinsichtlich des Brandschutzes die Baugenehmigung zu ermöglichen.

 

Zugleich legte er eine Entwurfsvariante vor, nach der die im Entwurf bisher vorgesehene Erschließung über Laubengänge und Außentreppen durch ein Innen liegendes Treppenhaus ersetzt wird.

 

Eine Entscheidung zu diesen beiden Entwurfsvarianten erfolgte jedoch nicht.