hier: Auftragsvergabe
Beschlussempfehlung:
- Grundsatzbeschluss
Für die Planung eines städtisches Bauvorhaben zur Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung wird der Planungsauftrag erteilt an das Büro „Grotheer Architekten“, Friedrichstraße 8a, 25938 Wyk auf Föhr auf der Grundlage des mit dem
1. Preis bewerteten Wettbewerbsbeitrages.
- Entwurfsfassung
Der Planungsauftrag umfasst die Variante des mit dem 1. Preis bewerteten Entwurfes mit einer äußeren Erschließung (Außentreppen mit Laubengängen)
- Vertragsregelungen
Die Auftragserteilung erfolgt nach den Regelungen der HOAI und gilt für die Leistungsphasen 1 bis 9. Die Auftragserteilung erfolgt stufenweise. Die Leistungsphase 8 (Bauüberwachung und örtliche Bauleitung) behält die Stadt sich vor anderweitig zu vergeben.
- Entwurfsinhalte
Die Einzelheiten der Entwurfsinhalte sind vor weiteren Schritten noch einmal mit dem zuständigen städtischen Gremium abzustimmen.
- Haushaltsmittel
In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln werden die weiteren Schritte beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: , davon anwesend:
Ja-Stimmen: ; Nein-Stimmen: ; Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren
folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Rahmen des Architektenwettbewerbes
„Neues Wohnen in Wyk auf Föhr“ sind von drei Planungs-/Architekturbüros
Entwürfe vorgelegt worden. Nach dem Preisgericht im September 2016 sind die
Wettbewerbsarbeiten wiederholt Gegenstand der Beratung im zuständigen
städtischen Ausschuss gewesen. Im November 2016 hatten die jeweiligen
Entwurfsverfassern ihre Entwürfe vorgestellt und erläutert.
Nach einer
abschließenden Meinungsbildung in den Fraktionen ist in der Sitzung des Bau-,
Planungs- und Umweltausschusses am 11.01.2017 empfohlen worden, den ersten
Preisträger mit der weiteren Planung zunächst bis zur Abgabe eines Bauantrages
zu beauftragen. Zugleich wurde empfohlen aus Kostengründen zugleich ein zweites
städtisches Grundstück nach derselben Entwurfsidee zu bebauen.
Diesem Empfehlungsbeschluss
hat sich der Finanzausschuss in der Sitzung am 07.02.2017 angeschlossen.
In der Sitzung des
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 08.02.2017 hat der Entwurfsverfasser
Detailänderungen am Entwurf erläutert, die notwendig sind, um hinsichtlich des
Brandschutzes die Baugenehmigung zu ermöglichen.
Zugleich legte er
eine Entwurfsvariante vor, nach der die im Entwurf bisher vorgesehene
Erschließung über Laubengänge und Außentreppen durch ein Innen liegendes
Treppenhaus ersetzt wird.
Eine Entscheidung zu
diesen beiden Entwurfsvarianten erfolgte jedoch nicht.