Betreff
Bebauungsplan Nr. 9A der Gemeinde Norddorf für das Gebiet des ehemaligen Schwimmbades
hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 4 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung nach § 1Abs. 4 BauGB und § 16 Abs. 1 LaPlaG
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Nord/000075
Art
Beschlussvorlage Norddorf
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 4 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB und § 16 Abs. 1 LaPlaG

 

1. Die im bisherigen Bauleitplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

2. Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abteilung Landesplanung der Staatskanzlei des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein sowie diejenigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die anlässlich des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens Anregungen und Hinweise zur Planung vorgetragen haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

 

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

3.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9A der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet des ehemaligen Schwimmbades und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

4. Der Bebauungsplan Nr. 9A der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet des ehemaligen Schwimmbades und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Untere Naturschutzbehörde fordert für eine Zustimmung zu den im nordwestlichen Teil des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 9 vorgesehenen Erweiterungen im Bereich der Einrichtungen der Strandversorgung und der touristischen Infrastruktur die Erstellung eines gemeindlichen Strandversorgungskonzeptes. Dieses Konzept soll die geplanten zusätzlichen Eingriffe in geschützte Landschaftsbestandteile ausreichend begründen (überwiegendes öffentliches Interesse) und somit die Voraussetzung für die erforderlichen Befreiungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz bilden. Die UAG ist beauftragt, dieses Konzept in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde zu erstellen; dieses wird aber einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen.

Der Bereich des ehemaligen Schwimmbades bzw. der angegliederten Freifläche lösen keine Eingriffe in geschützte Landschaftsbestandteile aus und sind somit aus naturschutzfachlicher Sicht unproblematisch. Deshalb wird der Bebauungsplan Nr. 9 in zwei Geltungsbereiche aufgeteilt und vorerst der südliche Teilbereich als Bebauungsplan Nr. 9 A „Gebiet des ehemaligen Schwimmbades“ weitergeführt.

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 4 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB und § 16 Abs. 1 LaPlaG

Im Rahmen des bisherigen Bauleitplanverfahrens sind Stellungnahmen eingegangen, die in der Anlage „Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen“ zur Vorlage mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen zusammengestellt sind.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9A der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet des ehemaligen Schwimmbades wurde unter Berücksichtigung der bisherigen Abstimmungen ausgearbeitet. Der Entwurf des BPlans Nr. 9A ist der Vorlage als Anlage beigefügt.