hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
1.
Der Entwurf
für den künftigen Bebauungsplan Nr. 27 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen
Boldixumer Straße, St. Nicolai - Straße, Rungholtstraße sowie der Westgrenze der Bebauung in einer
Bautiefe westlich der Gartenstraße zwischen Rungholtstraße und Boldixumer Straße sowie der Entwurf der
Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2.
Zugleich
wird die Amtsverwaltung beauftragt im Namen der Stadt Wyk auf Föhr den
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 und
die Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sind zu beteiligen und über die
öffentliche Auslegung zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: , davon anwesend:
Ja-Stimmen: ; Nein-Stimmen: ; Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Sachverhalt
Ausgelöst durch eine
aktuelle Anfrage zur baulichen Entwicklung einer größeren Freifläche hatte die
Stadtvertretung mit dem Aufstellungsbeschluss vom 19.06.2014 die Aufstellung
des Bebauungsplanes 27 wiederholt in die Wege geleitet, um planungsrechtliche
Regelungen für verschiedene städtebauliche Fragestellungen in diesem Bereich
der Stadtgebiets zu schaffen.
Die Planungsziele
sind zugleich wie folgt formuliert worden:
1. Festlegung der Art der Nutzung
unter Berücksichtigung des baulichen Bestandes und
der Prägung des Plangebietes
dahingehend, die Dauerwohnnutzung so weit wie
möglich zu erhalten und
weiterzuentwickeln;
2. Festschreibung des baulichen
Bestandes und Begrenzung der baulichen Ausnutzung
auf den derzeitigen Stand;
3. Sicherung und Weiterentwicklung der
Gemeinbedarfsflächen für Kindergarten und
Gemeindehaus;
4. planungsrechtliche Regelung zur
Entwicklung einer zentral innerhalb des
Plangebietes gelegenen Freifläche
unter Berücksichtigung der Erschließung;
5. Regelung der planungsrechtlichen
Situation eines bestehenden Gewerbebetriebs;
6. Klärung der durch bauliche Entwicklungen
ausgelösten Ausgleichsfragen.
Verfahrensstand
Das mit der Planung
beauftragte Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum hatte einen ersten
Vorentwurf erstellt. Nach Billigung durch den zuständigen Ausschuss waren eine
vorgezogene Behördenbeteiligung sowie eine öffentliche Anhörung als frühzeitige
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt worden. Im Rahmen dieser
Verfahrensschritte ist durch das archäologische Landesamt Schleswig-Holstein
die Notwendigkeit einer archäologischen Voruntersuchung für einen Teilbereich
des Plangebietes festgestellt worden. Diese Voruntersuchung findet im Mai
diesen Jahres statt.
Die weiteren
Stellungnahmen (s. Anlage) sind im zuständigen Ausschuss im April beraten
worden mit dem Ergebnis, dass einige Planinhalte geändert worden sind (s.
Anlage), so dass eine neuer geänderter Vorentwurf erstellt worden ist.
Vorbehaltlich der
Ergebnisse der archäologischen Voruntersuchung kann nunmehr der Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss gefasst werden.
den Trägern
öffentlicher Blange in einem vorgezogenen Beteilgiiungsverfahren
chen erste
Vorentwürfe erarbeitet unter Berücksichtigung der oben gemachten Vorgaben. Auch
haben erste Abstimmung mit einigen betroffenen Eigentümern und betroffenen
Trägern öffentlicher Belange stattgefunden. Die Ergebnisse werden nun dem
zuständigen Ausschuss vorgestellt mit dem Ziel die Grundzüge der weiteren
Planung festzulegen.
Auf der Grundlage dieses Planungsstandes können dann eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine vorgezogenen Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.