Betreff
Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Boldixumer Straße, St. Nicolai - Straße, Rungholtstraße sowie der Westgrenze der Bebauung in einer Bautiefe westlich der Gartenstraße zwischen Rungholtstraße und Boldixumer Straße
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/002039/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 Beschlussempfehlung:

 

 

1.    Der Entwurf für den künftigen Bebauungsplan Nr. 27 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Boldixumer Straße, St. Nicolai - Straße, Rungholtstraße  sowie der Westgrenze der Bebauung in einer Bautiefe westlich der Gartenstraße zwischen Rungholtstraße  und Boldixumer Straße sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2.    Zugleich wird die Amtsverwaltung beauftragt im Namen der Stadt Wyk auf Föhr den Entwurf  des Bebauungsplanes Nr. 27 und die Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB  öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.


 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter:    , davon anwesend:   

 

Ja-Stimmen:    ;  Nein-Stimmen:    ;  Stimmenthaltungen:  

 

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:  

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Sachverhalt

Ausgelöst durch eine aktuelle Anfrage zur baulichen Entwicklung einer größeren Freifläche hatte die Stadtvertretung mit dem Aufstellungsbeschluss vom 19.06.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes 27 wiederholt in die Wege geleitet, um planungsrechtliche Regelungen für verschiedene städtebauliche Fragestellungen in diesem Bereich der Stadtgebiets zu schaffen.

 

Die Planungsziele sind zugleich wie folgt formuliert worden:


1.    Festlegung der Art der Nutzung unter Berücksichtigung des baulichen Bestandes und
       der Prägung des Plangebietes dahingehend, die Dauerwohnnutzung so weit wie  
       möglich zu erhalten und weiterzuentwickeln;

2.   Festschreibung des baulichen Bestandes und Begrenzung der baulichen Ausnutzung
      auf den derzeitigen Stand;

3.   Sicherung und Weiterentwicklung der Gemeinbedarfsflächen für Kindergarten und
      Gemeindehaus;

4.   planungsrechtliche Regelung zur Entwicklung einer zentral innerhalb des
      Plangebietes gelegenen Freifläche unter Berücksichtigung der Erschließung;

5.   Regelung der planungsrechtlichen Situation eines bestehenden Gewerbebetriebs;

6.   Klärung der durch bauliche Entwicklungen ausgelösten Ausgleichsfragen.

 

 

Verfahrensstand

Das mit der Planung beauftragte Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum hatte einen ersten Vorentwurf erstellt. Nach Billigung durch den zuständigen Ausschuss waren eine vorgezogene Behördenbeteiligung sowie eine öffentliche Anhörung als frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt worden. Im Rahmen dieser Verfahrensschritte ist durch das archäologische Landesamt Schleswig-Holstein die Notwendigkeit einer archäologischen Voruntersuchung für einen Teilbereich des Plangebietes festgestellt worden. Diese Voruntersuchung findet im Mai diesen Jahres statt.

 

Die weiteren Stellungnahmen (s. Anlage) sind im zuständigen Ausschuss im April beraten worden mit dem Ergebnis, dass einige Planinhalte geändert worden sind (s. Anlage), so dass eine neuer geänderter Vorentwurf erstellt worden ist.

 

Vorbehaltlich der Ergebnisse der archäologischen Voruntersuchung kann nunmehr der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.

 

 

 

 

 

 

 

den Trägern öffentlicher Blange in einem vorgezogenen Beteilgiiungsverfahren

 

chen erste Vorentwürfe erarbeitet unter Berücksichtigung der oben gemachten Vorgaben. Auch haben erste Abstimmung mit einigen betroffenen Eigentümern und betroffenen Trägern öffentlicher Belange stattgefunden. Die Ergebnisse werden nun dem zuständigen Ausschuss vorgestellt mit dem Ziel die Grundzüge der weiteren Planung festzulegen.

 

Auf der Grundlage dieses Planungsstandes können dann eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine vorgezogenen Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.