hier:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss zur Teilung des Plangebietes und des Planverfahrens in Bebauungsplan Nr. 27a und Nr. 27b
c) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 27a
Beschlussempfehlung:
Zu a) Abwägung der eingegangen Stellungnahmen
1. Die eingegangenen Stellungnahmen
(s. Anlage) werden zur Vorlage dargestellt, berücksichtigt, teilweise
berücksichtigt, nicht berücksichtigt.
Die sonstigen
Stellungnahmen werden wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt,
berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.
Zu b) Teilung des Plangebietes und des Planverfahrens in einen Bebauungsplan
Nr. 27a und Nr. 27b
Eine Teilung des Verfahrens
aufgrund der im Sondergebiet noch zu klärenden Rechtsfragen in die Bereiche
- Bebauungsplan Nr. 27a für das Gebiet zwischen Boldixumer
Straße, St. Nicolai-Straße, Rungholtstraße sowie östlich der Gartenstraße in
einer Bautiefe zwischen Rungholtstraße und Boldixumer Straße
- Bebauungsplan Nr. 27b für das Gebiet zwischen Boldixumer Straße,
Rungholtstraße sowie in einer Bautiefe westlich und östlich der Gartenstraße
zwischen Rungholtstraße und Boldixumer Straße
wird beschlossen.
Zu c) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 27a
1.
Der Entwurf
für den künftigen Bebauungsplan Nr. 27a für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen
Boldixumer Straße, St. Nicolai - Straße, Rungholtstraße sowie östlich der
Gartenstraße zwischen Rungholtstraße und Boldixumer Straße sowie der Entwurf
der Begründung dazu werden geändert. Der Plan und die Begründung werden in den geänderten
Fassungen gebilligt.
2.
Zugleich
wird die Amtsverwaltung beauftragt im Namen der Stadt Wyk auf Föhr den Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 27a und die Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sind erneut
zu beteiligen und über die erneute öffentliche Auslegung zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: , davon anwesend:
Ja-Stimmen: ; Nein-Stimmen: ; Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Sachverhalt / Verfahrensstand
Ausgelöst durch eine
aktuelle Anfrage zur baulichen Entwicklung einer größeren Freifläche hatte die
Stadtvertretung mit dem Aufstellungsbeschluss vom 19.06.2014 die Aufstellung
des Bebauungsplanes 27 erneut in die Wege geleitet, um planungsrechtliche
Regelungen für verschiedene städtebauliche Fragestellungen in diesem Bereich
der Stadtgebiets zu schaffen.
Nach dem Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss der Stadtvertretung vom 09. Juni 2016 sind die
Planunterlagen im August/September diesen Jahres öffentlich ausgelegt sowie die
Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Im Verlauf dieser
Verfahrensschritte sind sowohl von Trägern öffentlicher Belange als auch von
Privatpersonen zahlreiche Stellungnahmen abgegeben worden, die in der Anlage
zur Vorlage dargestellt sind.
Das Archäologische
Landesamt hat nach Abschluss der Hauptuntersuchung die Freigabe der Fläche
bestätigt.
Seitens der
Landesplanungsbehörde ist noch keine abschließende Stellungnahme abgegeben
worden, weil aus Sicht der Landesplanung wegen des in Erarbeitung befindlichen
Wohnungsmarktkonzeptes eine inselweite Abstimmung mit allen Gemeinden Föhrs,
nicht nur mit den beiden unmittelbaren Nachbargemeinden für erforderlich gehalten
wird. Ferner wird der Nachweis weiterer Sicherungsinstrumente zur Vermeidung
der Entwicklung von Zweitwohnungen bei dem geplanten Reinen Wohngebiet
gefordert, bevor eine abschließende landesplanerische Stellungnahme erfolgen
kann.
Die inselweite Abstimmung
ist nahezu abgeschlossen; von zwei Gemeinden fehlen die Stellungnahmen noch zur
Zeit. Eine städtebauliche Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Projektträger
der künftigen Bebauung zur Vermeidung der Bildung von Zweitwohnungen im Reinen
Wohngebiet befindet sich in Bearbeitung durch einen Fachanwalt.
a) Abwägung der Stellungnahmen
Die eingegangenen
Stellungnahmen (s. Anlage) befassen sich mit unterschiedlichen Inhalten der
Planung. Insbesondere sind die geplanten Sondergebietsausweisungen mit Ausschluss
der Zweitwohnungsnutzung Anlass für zahlreiche ablehnende Stellungnahmen
gewesen. Die dadurch aufgeworfenen Rechtsfragen sind bisher noch nicht
abschließend geklärt, so dass diese Eingaben zur Zeit noch nicht in die
Abwägung einbezogen werden können.
Die sonstigen
Stellungnahmen werden wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt,
berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.
b) Teilung des Plangebietes und des Planverfahrens in
einen Bebauungsplan Nr. 27a und Nr. 27b
Da die Klärung der
in Zusammenhang mit der geplanten Ausweisung von Sondergebieten aufgeworfenen
Rechtsfragen noch Zeit in Anspruch nehmen wird, zugleich aber geplante Vorhaben
in den anderen Bereichen des Plangebietes (WR- Gebiete, Gemeinbedarfsfläche)
nicht verzögert werden sollen, wird das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 27
geteilt in den
- Bebauungsplan Nr. 27a für das Gebiet zwischen Boldixumer Straße, St. Nicolai-Straße, Rungholtstraße sowie östlich der Gartenstraße in einer Bautiefe zwischen Rungholtstraße und Boldixumer Straße
-
Bebauungsplan
Nr. 27b für das Gebiet zwischen
Boldixumer Straße, Rungholtstraße sowie in einer Bautiefe westlich und östlich
der Gartenstraße zwischen Rungholtstraße und Boldixumer Straße
c) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 27a
Neben den
Auswirkungen der Abwägung sind in diesem Teilbereich weitere Festsetzungen zu
ändern. Die künftige Wohnbebauung im WR-Gebiet soll durch ein Fernwärmeheizwerk
von einem einzigen Standort aus versorgt werden. Da die Standortfrage noch
nicht geklärt ist und das Heizwerkgebäude die Größenordnung einer Garage nicht
überschreitet, wird eine Festsetzung in den Text aufgenommen, wonach ein zur Versorgung des WR-Gebietes
dienendes Heizwerk als Nebenanlage ausnahmsweise zulässig ist.
Die Wegeführung des
Fußweges von der künftigen Anliegerstraße zur St. Nicolai-Straße wird
dahingehend geändert, dass Wohnbaugrundstücke möglichst wenig beeinträchtig
werden und die Wegeführung möglichst kurz und gradlinig für die Orientierung
der künftigen BenutzerInnen verläuft.
Weiterhin ist
vorgesehen angesichts der künftigen Grundstücksgrößen für das jeweilige
Wohngebäude bis zu drei Wohneinheiten zuzulassen zur Nachverdichtung in diesem
innenstadtnahen Bereich. Das Maß der
baulichen Nutzung hinsichtlich der überbauten Grundfläche, der Geschosszahl und
der Gebäudehöhe wird beibehalten.
Da diese Neuabgrenzung
des Plangebietes sowie die oben beschriebenen Änderungen der Planinhalte die
Grundzüge der Planung berühren, ist ein erneuter Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss zu fassen. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange sind zu wiederholen.