hier:
a) Ab wägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 27a
Beschlussempfehlung:
Zu a) Abwägung der eingegangen Stellungnahmen
1. Die im Rahmen der erneuten
öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen (s. Anlage) werden gemäß
Anlage zur Vorlage dargestellt,
berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt,
diejenigen Stellen und Personen, die Stellungnahmen
abgegeben haben, über das Ergebnis
dieser Abwägung zu unterrichten.
Zu b) Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 27a
2.
Auf
Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung für
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 27a für
das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Boldixumer Straße, St. Nicolai -
Straße, Rungholtstraße sowie östlich der Gartenstraße zwischen Rungholtstraße und
Boldixumer Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil
B) als Satzung.
3.
Die
Begründung wird gebilligt.
4.
Der
Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 27a durch die Stadtvertretung ist
nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist
anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung
während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: , davon anwesend:
Ja-Stimmen: ; Nein-Stimmen: ; Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Sachverhalt
Ausgelöst durch eine
aktuelle Anfrage zur baulichen Entwicklung einer größeren Freifläche hatte die
Stadtvertretung mit dem Aufstellungsbeschluss vom 19.06.2014 die Aufstellung
des Bebauungsplanes 27 erneut in die Wege geleitet, um planungsrechtliche
Regelungen für verschiedene städtebauliche Fragestellungen in diesem Bereich
der Stadtgebiets zu schaffen.
Verfahrensablauf und Verfahrensstand
Nach dem Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss der Stadtvertretung vom 09. Juni 2016 waren in einem
ersten Auslegungsverfahren sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange zu einem Teilbereich des Plangebietes zahlreiche Stellungnahmen
eingegangen, deren Inhalte im Rahmen der Abwägung kurzfristig nicht ausreichend
rechtlich geklärt werden konnten.
Um geplante Vorhaben
in den anderen Bereichen des Plangebietes (WR- Gebiete, Gemeinbedarfsfläche)
nicht zu verzögern, wurde nach Beschluss der Stadtvertretung vom 15.12.2017 das
Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 27 geteilt in den
- Bebauungsplan Nr. 27a für das Gebiet zwischen Boldixumer Straße, St. Nicolai-Straße, Rungholtstraße sowie östlich der Gartenstraße in einer Bautiefe zwischen Rungholtstraße und Boldixumer Straße
-
Bebauungsplan
Nr. 27b für das Gebiet
zwischen Boldixumer Straße, Rungholtstraße sowie in einer Bautiefe westlich und
östlich der Gartenstraße zwischen Rungholtstraße und Boldixumer Straße
Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27a fasst die
Stadtvertretung in derselben Sitzung den erneuten Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss, so dass daraufhin eine 2. öffentlichen Auslegung und eine
2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgten.
Zeitgleich bemühte sich die Stadt darum die von der Landesplanungsbehörde
geforderte gesamtinsulare Abstimmung zum Abschluss zu bringen sowie ergänzende
Regelungen zum Ausschluss einer Fehlentwicklung zu Zweitwohnungen im geplanten
WR-Gebiet mit der Landesplanungsbehörde abzustimmen. Die dazu u. a. notwendige
städtebauliche Vereinbarung zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt für die Bebauung im WR-Gebiet wurde durch
einen Fachanwalt als Entwurf erstellt, jedoch noch nicht abgeschlossen.
Die abschließende
Stellungnahme seitens der Landesplanungsbehörde steht zur Zeit noch aus, wird
jedoch zeitnah erwartet.
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die eingegangenen
Stellungnahmen (s. Anlage) stammen ausschließlich von Trägern öffentlicher
Belange und befassen sich mit unterschiedlichen Inhalten der Planung.
Seitens der Kirchengemeinde wird erneut die geplante Fußwegeführung zwischen
der künftigen Anliegerstraße und der St. Nicolai Straße in Frage gestellt. Nach
einer zwischenzeitlichen Abstimmung zwischen der Stadt und den Vertretern der
Kirchengemeinde erscheint jedoch eine Lösung im Sinne der Stadt nicht
ausgeschlossen. Die abschließende Stellungnahme der Kirchengemeinde steht noch
aus, wird jedoch zeitnah erwartet.
Seitens des
Kreisbauamtes ist auf einige nicht eindeutige Darstellungen in der
Planzeichnung hingewiesen worden, die redaktionell berichtigt worden sind. In
zwei Fällen müssen die betroffenen Grundstückeigentümer diesen Berichtigungen
noch zustimmen. Diese Zustimmungen liegen noch nicht vor, werden jedoch zeitnah
erwartet.
Die sonstigen
Stellungnahmen werden wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt,
berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.
b) Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 27a
Da nach der oben
beschriebenen Abwägung keine grundlegenden Änderungen an den Planunterlagen
erfolgen müssen, ist keine Wiederholung von Verfahrensschritten erforderlich.
Somit kann der Satzungsbeschluss gefasst werden unter dem Vorbehalt, dass zustimmende Stellungnahmen seitens der
Landesplanungsbehörde, der Kirchengemeinde sowie der beiden weiteren erwähnten
Grundstückeigentümer eingehen werden.