Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Utersum für das Gebiet Jaardenhuug 2 (Hotel zur Post)
hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Uter/000124
Art
Beschlussvorlage Utersum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet Jaardenhuug 2 (Hotel zur Post) wird der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

2.1.  Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet – Hotel (§ 11 BauNVO)

2.2.  Begrenzung der zulässigen Grundfläche, der Gebäudehöhe und der Zahl der Vollgeschosse in Anlehnung an das Bestandsgebäude

2.3.  Verbindliche Gestaltung des Bauvorhabens gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan

2.4.  Sicherstellung des dauerhaften Betriebs als Hotel mit einem für die Öffentlichkeit zugängigen Restaurant (über den Durchführungsvertrag)

 

3.    Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 / § 13 a BauGB abgesehen.

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

Sachdarstellung mit Begründung:

Anlass für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Plangebiet Jaardenhuug 2 (Hotel zur Post) ist die Absicht, das Hotel und Restaurant „Zur Post“ zu modernisieren und umzubauen.

 

Das Bestandsgebäude hält jedoch bereits mehrere Vorgaben des Bebauungsplans 5B und der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Utersum nicht ein. Ein Umbau, der einen Bauantrag erfordert, wäre daher unter den gegebenen Bedingungen nicht genehmigungsfähig.

 

Der Gemeinde Utersum wurden in den vergangenen Monaten Vorentwürfe zum Umbau des Hotels seitens des Vorhabenträgers vorgestellt, die aufgrund der Vorgaben der Gemeinde Utersum an die örtlichen Gegebenheiten angepasst wurden. Ziel ist hierbei, einen behutsamen Umbau des Hotels zu erreichen, der sich in das Ortsbild einfügt und gleichzeitig einen wirtschaftlichen Betrieb des Hotels ermöglicht. Die Gemeinde Utersum hat ein besonderes Interesse daran, dass Hotel und Restaurant weiterhin und auf Dauer einen wichtigen Beitrag zur touristischen Infrastruktur in Utersum leisten.

 

In der Sitzung am 23.06.2016 hat die Gemeindevertretung zuletzt über einen Vorentwurf zum Umbau des Hotels beraten und beabsichtigt nunmehr auf dieser Grundlage einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, um einerseits die Voraussetzungen für den Umbau zu schaffen, andererseits aber auch verbindliche Regelungen über den dauerhaften Betrieb mit Hilfe eines Durchführungsvertrags treffen zu können.