Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Utersum für das Gebiet Jaardenhuug 2 (Hotel zur Post)
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Uter/000124/1
Art
Beschlussvorlage Utersum
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

1.    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Utersum für das Gebiet für das Grundstück des Hotels „Zur Post“ westlich Jaardenhuug und südlich Boowen Taarep und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
oder aber: mit folgenden Änderungen gebilligt:

2.    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

  1. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Deshalb wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs.1 BauGB abgesehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter/satzungsgemäße Anzahl der Mitglieder des *-Ausschusses

 

Davon anwesend: * ,   Ja-Stimmen:      ,  Nein-Stimmen:       ,

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende

Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter / Mitglieder des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Utersum hat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 beschlossen. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Umbau und die Modernisierung des Hotels „Zur Post“ zu schaffen. Die Gemeinde möchte damit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein mittelständischer Hotelbetrieb mit angeschlossener Gastronomie zukunftsfähig werden kann und somit der Gemeinde auch zukünftig erhalten bleibt.

 

Die geplanten Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erfordern eine Änderung des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 5 b. Hierbei sind im Wesentlichen Änderungen am Maß der baulichen Nutzung sowie bei den Gestaltungsfestsetzungen erforderlich. Im Hinblick auf das Hauptgebäude spiegeln diese Änderungen (Gebäude- und Traufhöhe, Dachaufbauten, Grundflächenzahl und Zahl der Vollgeschosse) jedoch den ohnehin bereits vorhandenen (und genehmigten) Bestand dar, es erfolgt quasi eine nachträgliche Anpassung.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist der Entwurf des Bebauungsplans für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Dazu ist von der Gemeinde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.