Betreff
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 für das Gebiet des Feriengebietes Goting Kliff sowie des Wohngebietes westlich des Deelswai
hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Nieb/000094/2
Art
Beschlussvorlage Nieblum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

  1. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 für das Gebiet des Feriengebietes Goting Kliff sowie des Wohngebietes westlich des Deelswai, bestehend aus dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Nieblum hat am 04.03.2014 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 17.11.2014 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen der Auslegung vom 03.12.2014 bis zum 05.01.2015 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt wurden.