Betreff
Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Tourismusabgabensatzung
Vorlage
Mid/000089
Art
Beschlussvorlage Midlum

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Midlum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Im Zuge der Vereinheitlichung des Kurabgabensatzungsrechts im Bereich des Amtes Föhr-Amrum werden auch die Kurabgabesätze in der Gemeinde Midlum zum 1. Januar 2017 angehoben. Ferner ist davon auszugehen, dass es im nächsten Jahr zu neuen Regelungen bei der Kostenverteilung der inselweit wirkenden Tourismusaufwendungen kommen wird. Im Ergebnis führt dies zu einer Entlastung der Gemeinde Midlum und erlaubt eine Absenkung des Abgabensatzes in der Tourismusabgabe.

Für die Festlegung eines sachgerechten Abgabensatzes ist eine neue Abgabenkalkulation angefertigt worden, die sich auf die jüngsten Abschlussergebnisse und die aktuelle Haushaltsplanung stützt. Die Vorauskalkulation geht davon aus, dass im Vergleich zum aktuellen Haushaltsplan im nächsten Jahr um mehr als 20 T€ höhere Kurabgaben generiert werden können. Weitere Einzelheiten lassen sich den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Kalkulationsdaten entnehmen.

Danach muss in Midlum künftig nur noch ein Jahresbetrag in Höhe von etwa 7.300 € über Tourismusabgaben finanziert werden. Würde man die in den vorjährigen Sonderabschlüssen erzielten Überschüsse (per 31.12.2015 insgesamt 2.734,18 €) in der nächsten Kalkulationsperiode sukzessive abbauen wollen, so reduziert sich die beitragsfähige Kostenmasse zusätzlich um rund 900 €.

Die aktuelle Veranlagungsliste (Tourismusabgabe 2016, Stand: 17.08.2016) zeigt für Midlum eine Summe der Beitragseinheiten (Messbeträge) von 320.583,47 €. Der Abgabensatz für die Tourismusabgabe 2017 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (7.334 €) durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten (320.583,47 €) und beträgt folglich 2,29%. Bei Abbau der Überschüsse aus Vorjahren durch entsprechend niedrigere Tourismusabgaben könnte der Abgabensatz sogar auf (6.423 € : 320.583,47 € =) 2,0% herabgesetzt werden.

Da die neuen Verträge zur Kostenverteilung noch nicht von allen Beschlussorganen der zwölf Inselgemeinden ratifiziert wurden und das neue Aufkommen aus der Kurabgabe nur sorgfältig geschätzt werden konnte, ist im Entwurf der beigefügten Nachtragssatzung vorsorglich eine Absenkung des Abgabensatzes von bisher 3,0% auf nunmehr 2,3% zur Beschlussfassung vorgeschlagen worden.

Die zugleich vorgesehene Neufassung des Satzes 2 in § 1 der Abgabensatzung hat lediglich redaktionellen Charakter ohne Einfluss auf die Kalkulation. Es war hier lediglich ein Schreibfehler zu korrigieren.

Anlagen:

Kalkulationsdaten

Satzungsentwurf