Betreff
Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB der Gemeinde Borgsum für das Gebiet des historischen Ortskern, südlich und westlich der Straße "Norderwoi", westlich der Straßen "Malnstich" und "Stianbrag", östlich der Straße "Borigwoi" sowie beiderseits der Straße "Taarepswoi" hier: a) Aufstellungsbeschluss und b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Borg/000087
Art
Beschlussvorlage Borgsum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

  1. Für das Gebiet des historischen Ortskerns südlich und westlich der Straße "Norderwoi", westlich der Straßen  "Malnstich" und "Stianbrag", östlich der Straße "Borigwoi" sowie beiderseits  der Straße "Taarepswoi " gemäß beiliegender Übersichtskarte wird der Aufstellungsbeschluss für eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele:

 

  1. Für die Aufstellung der Erhaltungssatzung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

2.1 Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt

2.2  Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 172 Abs. 2 BauGB).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: ... ; davon anwesend: . ;  Ja-Stimmen: . ;  Nein-Stimmen: . ;  Stimmenthaltungen: .

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter / von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: .

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Borgsum beabsichtigt die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB für das Gebiet des historischen Ortskerns - südwestlich der Straße "Norderwoi", südlich der Straße "Uasterjaat, westlich der Straße Kuiwoi, östlich der Straße "Borigwoi" sowie beiderseits "Taarepswoi" und "Stianbrag" - einzuleiten.

 

Das Gebiet soll in 2 Satzungsbereiche aufgeteilt werden. Dies dient einmal der Vermeidung von Befangenheitssituationen und dem Erhalt der Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung.
Außerdem sind die beiden Bereiche auch städtebaulich differenziert zu betrachten. Das Erhaltungssatzungsgebiet westlich der Straßen "Stianbrag" und "Malnstich" wird u.a. durch das historische Straßendorf mit aufgelockerter Bebauung geprägt; hingegen ist das historische Straßendorf östlich der Straßen "Stianbrag" und "Malnstich" deutlich "enger" bebaut.

 

Die Satzung für den "Bereich A" umfasst das Gebiet westlich der Straßen "Stianbrag" und "Malnstich", die Satzung für den "Bereich B" das Gebiet östlich der Straßen "Stianbrag" und "Malnstich".

Die Straßenführung der L124 Taarepswoi wird durch den Verlauf dieser beiden Straßen gekreuzt und stellt eine besondere städtebauliche Situation dar, da im restlichen Gemeindegebiet nur einseitige Knotenpunkte vorhanden sind.