Beschlussempfehlung:
- Die als Anlage beigefügte Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt sowie zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet des historischen Ortskern, südlich und westlich der Straße "Norderwoi", westlich der Straßen "Malnstich" und "Stianbrag", östlich der Straße "Borigwoi" sowie beiderseits der Straße "Taarepswoi" der Gemeinde Borgsum wird als Satzung beschlossen.
- Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.
- Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diese Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: ... ;
davon anwesend: … ; Ja-Stimmen: … ; Nein-Stimmen: … ; Stimmenthaltungen: …
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter / von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: …
Sachdarstellung mit Begründung:
Ausgangspunkt
Die Gemeinde Borgsum
hat in der Sitzung am 06.04.2017 den Aufstellungsbeschuss für eine Erhaltungssatzung
gemäß § 172 BauGB für das Gebiet des historischen Ortskerns - südwestlich der
Straße "Norderwoi", südlich der Straße "Uasterjaat, westlich der
Straße Kuiwoi, östlich der Straße "Borigwoi" sowie beiderseits
"Taarepswoi" und "Stianbrag" - gefasst.
Das Gebiet sollte
hierzu in 2 Satzungsbereiche aufgeteilt werden. Dies dient einmal der
Vermeidung von Befangenheitssituationen und dem Erhalt der Beschlussfähigkeit
der Gemeindevertretung.
Außerdem sind die
beiden Bereiche auch städtebaulich differenziert zu betrachten. Das
Erhaltungssatzungsgebiet westlich der Straßen "Stianbrag" und
"Malnstich" wird u.a. durch das historische Straßendorf mit
aufgelockerter Bebauung geprägt; hingegen ist das historische Straßendorf
östlich der Straßen "Stianbrag" und "Malnstich" deutlich
"enger" bebaut.
Die Satzung für den
"Bereich A" umfasst das Gebiet westlich der Straßen "Stianbrag"
und "Malnstich", die Satzung für den "Bereich B" das Gebiet
östlich der Straßen "Stianbrag" und "Malnstich".
Die Straßenführung
der L124 Taarepswoi wird durch den Verlauf dieser beiden Straßen gekreuzt und
stellt eine besondere städtebauliche Situation dar, da im restlichen
Gemeindegebiet nur einseitige Knotenpunkte vorhanden sind.
Zielsetzung
Mit der
Satzungsaufstellung soll einer Entwicklung entgegengesteuert werden, wonach in
der jüngeren Vergangenheit punktuell Gebäude errichtet, abgebrochen oder
bauliche Veränderungen durchgeführt wurden, die den historisch gewachsenen
Gestaltungszusammenhang nicht berücksichtigen. Die gewachsene Struktur des Gemeinde
Borgsum wird maßgeblich durch die Substanz historischer Häuser, friesischer
Bauart geprägt. Hierzu gehören insbesondere die ortsbildtypischen
Reetdachhäuser. Diese Substanz soll zukünftig durch die vorliegende Satzung
geschützt und erhalten werden.
Ferner soll einer
schleichenden Umwandlung von Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen bzw. zu als Zweitwohnungen
genutzten Wohngebäuden entgegengewirkt werden.
Von daher ist der
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zum Schutz des Ortsbildes und
der Bevölkerungsstruktur für das Satzungsgebiet geboten.
Satzungserstellung
Das Bau- und
Planungsamt des Amts Föhr-Amrum hat eine städtebauliche Bestandsaufnahme der
für die Satzungserstellung bedeutsamen Punkte erarbeitet. Eine Begehung des
Satzungsgebietes ist am 23.06.2017 mit den Gemeindevertretern erfolgt, um den
baulichen Bestand hinsichtlich seiner Gestaltwirkung für das Ortsbild zu
bewerten. Die Ergebnisse dieser Bestandserhebungen unterstreichen, dass der
Erlass einer Erhaltungssatzung für den historischen Ortskern der Gemeinde Borgsum
sinnvoll und gerechtfertigt ist, um städtebaulichen Fehlentwicklungen
entgegenzusteuern.
Im Rahmen der
Begehung wurden die Geltungsbereiche und die bis dahin ausgearbeiteten
Aufnahmen der Bereiche A und B nochmals differenziert betrachtet und
geringfügig angepasst. So wurde bspw. der Geltungsbereich des Bereich A im
nördlichen Bereich der Straße Borigwoi erweitert, um ein weiteres
ortsbildprägendes Gebäude aufzunehmen, und nördlich des Taarepswoi enger
gefasst, um Ansprüche für wohnbauliche Entwicklung auszuschließen. Im Bereich A
und B wurde der bauliche Bestand hinsichtlich seiner Gestaltwirkung für das
Ortsbild begutachtet und vereinzelt neu bewertet. Zu erwähnen ist hier
insbesondere die Gastwirtschaft der Gemeinde Borgsum. Diese entspricht nicht
dem friesischen Baustil ist, aber für die Ortsentwicklung und Siedlungsgeschichte
der Gemeinde ein bedeutender Punkt und wird daher im Rahmen der Bestandaufnahme
als Stadtgestalt prägend aufgenommen.
Bei der Begehung
wurden, über die im Aufstellungsbeschluss aufgenommen Bereiche A und B, weitere
Bereiche der Gemeinde Borgsum betrachtet die Teile der historischen Entwicklung
der Gemeinde Borgsum sind und mit zum historischen Ortskern angerechnet werden
können, auch wenn sie nicht unmittelbar am Ortskern liegen.
So wurde der Bereich
C aufgenommen, beiderseits der Straße „Malnstich“ im Bereich der historischen
Mühle sowie der Bereich D, für das Gebiet beiderseits der Straße
„Uastergardem“.