hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
Zu Entwurfs und
Auslegungsbeschluss
- Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum) und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;
davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;
Stimmenthaltungen: ...
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Sachdarstellung mit Begründung:
Die
Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Midlum hat am 30.05.2017 den
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Aussiedlungshof
16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks
68, der Flur 2, Gemarkung Midlum) gefasst.
Die Änderung des
Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Midlum an ebendieser Stelle durchgeführt.
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Sicherung und Erweiterung des im Geltungsbereich ansässigen örtlich bedeutsamen
Zimmereibetriebes „Sönke Hinrichsen“.
Die Ausweisung des Gebietes soll als Sonderbaufläche – Zimmerei
erfolgen.
Im Vorfeld wurden bislang eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange durchgeführt.