Betreff
1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum)
hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Mid/000097/2
Art
Beschlussvorlage Midlum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Midlum abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.
  2. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

Zu b) Satzungsbeschluss

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum).
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Midlum zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtfa.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen

Davon anwesend:

Ja-Stimmen:               Nein-Stimmen:                                    Stimmenthaltungen:

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Midlum hat am 30.05.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum) gefasst.

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Midlum an gleicher Stelle durchgeführt.

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung des im Geltungsbereich ansässigen örtlich bedeutsamen Zimmereibetriebes „Sönke Hinrichsen“.

Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss wurden eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Nach Überarbeitung und Konkretisierung der Planunterlagen hat die Gemeindevertretung am 24.10.2017 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung hat vom 03.04.2018 bis zum 04.05.2018 stattgefunden, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 02.01.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine privaten Stellungnahmen vorgebracht.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist vom Fachbereich Bauen und Planen des Kreises Nordfriesland der Hinweis vorgebracht worden, dass die Rechtsgrundlagen für das BauGB und die BauNVO in der Begründung sowie die Angabe der BauNVO auf der Planurkunde veraltet sind. Die Angaben wurden dem Hinweis entsprechend angepasst.

Weiterhin wurde von Seiten der unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Nordfriesland die Stellungnahme vorgebracht, dass die geplante Ausgleichsfläche vor dem Satzungsbeschluss in einer Karte darzustellen, zu beschreiben und mit der UNB abzustimmen ist. Der Forderung wurde nachgekommen. Die Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt auf der Ebene des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nr. 8, da darin konkrete Festlegungen zur baulichen Nutzung im Plangebiet getroffen werden, die maßgebend für die Eingriffs- und Ausgleichsbewertung sind.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung werden die Stellungnahmen, wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

Das Ergebnis der Abwägung hat zu einer Klarstellung der Planunterlagen geführt die redaktionellen Charakters ist und keine grundlegenden Veränderungen am Planentwurf nach sich zieht. Eine erneute Auslegung wird somit nicht erforderlich und der Satzungsbeschluss kann gefasst werden.