Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Vertragsänderungen über die Verwaltungsgemeinschaft "Sozialzentrum Föhr-Amrum" mit dem Kreis Nordfriesland gem. § 19a des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit Schleswig-Holstein
Vorlage
Amt/000143/2
Art
Beschlussvorlage Amt
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Einer Änderung der Sozialzentrumsverträge nach § 19 a GkZ gemäß der Anlage 2 wird zugestimmt. Die Amtsdirektorin wird bevollmächtigt, den Änderungsvertrag mit dem Kreis Nordfriesland abzuschließen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

1) Die strukturelle und konzeptionelle Neuausrichtung des Jobcenters Nordfriesland, welche im Jahr 2016 begonnen hat, ist am 31.12.2017 abgeschlossen. Mit Datum vom 01.01.2018 soll auf Basis eines fachaufsichtlichen Konzeptes mit dieser geänderten Vorgehensweise begonnen werden.

In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte in der Zusammenarbeit zwischen den Sozialzentren und der Kreisverwaltung neu zu fassen und im Vertrag entsprechend zu hinterlegen.

Diese sind im Besonderen im § 3 geregelt:
1. Stärkung der fachaufsichtlichen Aufgabenwahrnehmung durch ein Fachkonzept.
2. Wahrnehmung der Fachaufsicht durch eine personelle Teilabordnung der sieben
    Sozialzentrumsleitungen (SZL) zur Kreisverwaltung Nordfriesland.

Dieses Konzept ist gemeinsam in Workshops unter Beteiligung und Federführung eines externen Dienstleisters zwischen den Sozialzentrumsleitungen (SZL) und den Leitungskräften des Fachbereiches 3 der Kreisverwaltung entwickelt und besprochen worden. Es besteht Einigkeit darüber, dass mit der Teilabordnung der Sozialzentrumsleitungen zur Kreisverwaltung die Möglichkeit der Steuerung und er notwendigen und gebotenen fachaufsichtlichen Aufgabenausübung in geeignetem Maße Rechnung getragen wird. Die damit im Zusammenhang stehenden Forderungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sind mit dem Konzept und der vertraglichen Anpassung im Vertrag nach § 19 a GkZ ausreichend gewürdigt und berücksichtigt.

Ebenso wird unter allen Beteiligten davon ausgegangen, dass sich die Qualität der Arbeit des Jobcenters Nordfriesland nochmals verbessern wird und die Erkenntnisse aus der Arbeit mit dem neuen Fachaufsichtskonzept einen Beitrag zur Weiterentwicklung einer lernenden Organisation leisten wird.

 

2) In der Zeit vom 8. Bis zum 12.05.2017 hat die Prüfgruppe des BMAS eine Vorort-Prüfung der Jahresrechnung des SGB II im Jobcenter für 2016 durchgeführt.

In diesem Zusammenhang ist deutlich geworden, dass die Abrechnungsmethodik der monatlichen Verwaltungskosten zwischen Trägerkommunen der Sozialzentren und der Kreisverwaltung aus Sicht des Bundesarbeitsministeriums zu verbessern ist (§ 14).

Ebenso hat das BMAS darauf hingewiesen, dass es gemäß der Bundeshaushaltsordnung die Gebote der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit haushaltrechtlich für die Bebuchung von Qualifizierungsmaßnahmen gelten und hier eine vollständige Ausschöpfung der Teilnehmerplätze verlangt wird (§ 18).

Die beiden genannten Aspekte sind in der vertraglichen Neufassung berücksichtigt worden.

In dem Zusammenhang ist mit der Überarbeitung des Vertrages auch eine Modifizierung durchgeführt worden. Der Ursprungsvertrag aus dem Jahr 2005, die Änderungen aus den Jahren 2012 und 2015 sind in den neuen Vertrag eingeflossen. Die Synopse gibt ferner Auskunft darüber, dass auch kleinere – hier nicht explizit erwähnte – Änderungen im Zuge der Anpassungen vorgenommen wurden. Somit wird zum 01.01.2018 eine aktuelle und gültige Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern vorliegen.

In der Sitzung des SZ-Beirats (Amtsdirektoren, Leitende Verwaltungsbeamte und Bürgermeister der 6 Trägerkommunen mit der Kreisverwaltung) am 07.09.2017 ist besprochen worden, dass hier eine Neufassung des Vertrages gelten soll. Diese liegt ebenfalls als Anlage 2 bei.