für das Gebiet zwischen Koomothswai, Waasterstig und Waaster Bobdikem und einer Parallelen im Abstand von ca. 105 m südwestlich zum Waasterstieg
hier: a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
Zu a) Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss:
1.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Oldsum für das Gebiet zwischen Koomorthswai,
Waasterstig und Waaster Bobdikem und einer Parallelen im Abstand von ca. 105 m
südwestlich zum Waasterstig sowie die
Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Oldsum für das Gebiet zwischen Koomorthswai,
Waasterstig und Waaster Bobdikem und einer Parallelen im Abstand von ca. 105 m
südwestlich zum Waasterstig und die Begründung sind nach
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die von der
Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu
benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet
einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich
zu machen.
3.
Die
Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den
Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:…;
Davon anwesend: …. , Ja-Stimmen:…. , Nein-Stimmen: ….. ,
Stimmenthaltungen: ….
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:….
Sachdarstellung mit Begründung:
Am 19.10.2016 hat die Gemeinde Oldsum den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet zwischen Koomorthswai, Waasterstig und Waaster Bobdikem und einer Parallelen im Abstand von ca. 105 m südwestlich zum Waasterstig gefasst.
Im Parallelverfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oldsum wird der Bebauungsplan Nr. 8 an ebendieser Stelle aufgestellt.
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung einer Fläche für Anlagen, die dem Klimawandel entgegenwirken, insbesondere zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung.
Im Vorfeld wurden bislang eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung haben seitens der Träger öffentlicher Belange Hinweise und Anregungen sind die Planunterlagen eingearbeitet worden.