Beschlussempfehlung:
Der als Anlage beigefügten Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr wird zugestimmt.
Damit treten die bisherigen Gebührenregelungen für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule und des Angebots der Betreuten Grundschule an der Rüm-Hart-Schule außer Kraft.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die erforderliche Zusammenlegung der Betreuten Grundschule und der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule zum Schuljahr 2018/2019 bedingt eine Neuregelung der Gebührenerhebung für die Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten.
Bislang ist nur die Betreuung im Rahmen der Betreuten Grundschule mit 30,00 € pro Monat gebührenpflichtig (50% Geschwisterrabatt).
Für den Besuch der Offenen Ganztagsschule werden von den Eltern momentan keine Gebühren erhoben. Lediglich an den Kosten für das Mittagessen (inkl. Nachmittagssnack) werden die Eltern mit derzeit 3,30 € pro Mahlzeit beteiligt.
Zur teilweisen Deckung der für die Bereitstellung des Angebots einer Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr anfallenden Kosten könnten ab kommendem Schuljahr von den Eltern monatliche Betreuungsgebühren erhoben werden.
Dies entspricht auch der gängigen Praxis bei vergleichbaren
Angeboten auf dem Festland und der Nachbarinsel Amrum.
Die Höhe der
geplanten monatlichen Betreuungsgebühr ist abhängig von der Art des in Anspruch
genommenen Betreuungsumfangs und beträgt zwischen 10,00 € und 75,00 € pro Monat.
Der Kostenbeitrag
für das Mittagessen (inkl. Nachmittagssnack) wurde nicht geändert und beträgt
weiterhin derzeit 3,30 € pro Mahlzeit.
Zur verbindlichen Regelung
hinsichtlich der Gebühren ist der Erlass der als Anlage beigefügten Satzung
zwingend erforderlich. Mit dieser wird auch eine Grundlage geschaffen,
ausstehende Zahlungen einzufordern.
Anlagen:
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr