hier: a) Vorstellung der Flächenbedarfsplanung im sonstigen Sondergebiet b) Beratung zu Art der Festsetzung
Beschlussempfehlung:
Zu a) Vorstellung der
Flächenbedarfsplanung im sonstigen Sondergebiet
- Die Flächenbedarfsermittlungen der Firmen C. G. Christiansen GmbH & Co. KG und Johs. Oldenburg GmbH & Co. KG werden zur Kenntnis genommen.
Zu b) Beratung zu Art
der Festsetzung
- In den sonstigen Sondergebieten SO1 Baustoffhandlung und Abfallverwertung (Johs. Oldenburg GmbH & Co. KG) und SO2 Baumarkt und Baustoffhandlung (C. G. Christiansen GmbH & Co. KG) wird jeweils eine Versieglung von 90% der Grundfläche durch die Stadt Wyk auf Föhr gebilligt.
- Für den Bereich der sonstigen Sondergebieten SO1 Baustoffhandlung und Abfallverwertung (Johs. Oldenburg GmbH & Co. KG) und SO2 Baumarkt und Baustoffhandlung (C. G. Christiansen GmbH & Co. KG) werden abweichend von der allgemein festgesetzten GRZ jeweils eine GR 1 und eine GR2 festgesetzt.
- Der Kreis Nordfriesland als Planungsbeauftragter wird über das Ergebnis informiert und soll dies in der weiteren Planung berücksichtigen.
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses
Davon anwesend: *
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
a) Vorstellung der
Flächenbedarfsplanung im sonstigen Sondergebiet
Im Rahmen der Bebauungsplanerstellung wurden die Flächenbedarfe der C. G. Christiansen GmbH & Co. KG sowie der Johs. Oldenburg GmbH & Co. KG geprüft.
Beide Betriebe liegen jeweils in einem sonstigen Sondergebiet SO1 Baustoffhandlung und Abfallverwertung (Johs. Oldenburg GmbH & Co. KG) und SO2 Baumarkt und Baustoffhandlung (C. G. Christiansen GmbH & Co. KG).
Beide Betriebe bedürfen aus verschiedenen Gründen jeweils einer Versieglung von 90% der Grundfläche. Eine entsprechende Flächenbedarfsermittlung wird im Rahmen der Sitzung des Bau-Planungs- und Umweltausschusses vorgestellt.
b) Beratung zu Art
der Festsetzung
Die Versiegelungsfläche ist speziell für diese beiden Vorhaben zu beraten. Die historische Zielvorgabe der Stadt Wyk auf Föhr ist im Gewerbegebiet bisher immer eine GRZ von 0,5 festzusetzen. Die Art der Nutzung die hier im Rahmen der sonstigen Sondergebiete besonders ausgewiesen wird, hat im Vergleich zu anderen Gewerben ein höheres Versiegelungsaufkommen, was anhand der Flächenermittlung dargelegt wird.
Aus planerischer Sicht sollte man zudem anstatt einer Grundflächenzahl (GRZ) eine Grundfläche (GR) festsetzen. Durch die Verwendung der GR besteht die Möglichkeit zwischen hochbaulichen und tiefbaulichen Anlagen zu unterscheiden.
GR 1 - Gebäude und überdachte bauliche Anlagen
GR2 - befestigten Flächen (hierunter Fallen u.a. Verkehrsflächen, Stellplätze)