Betreff
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Borgsum für das Gebiet nördlich Pastrücken Weg und westlich Neese Weg (Teilstück der Flur 5 Flurstück 5/1) hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Borg/000097/1
Art
Beschlussvorlage Borgsum
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen werden nach Abschluss der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durch die Gemeindevertretung behandelt.

 

Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

  1. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich Pastrücken Weg und westlich Neese Weg (Teilstück der Flur 5 Flurstück 5/1) sowie der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

    oder aber: Ziffer 3 wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

  1. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich Pastrücken Weg und westlich Neese Weg (Teilstück der Flur 5 Flurstück 5/1), die Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

  1. Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den Inselgemeinden gemäß §§ 2 Abs. 2 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Borgsum hat am 27.02.2018 die Aufstellung des 6. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich Pastrücken Weg und westlich Neese Weg (Teilstück der Flur 5 Flurstück 5/1) beschlossen.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Borgsum durchgeführt.

 

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung eines örtlichen bedeutsamen Freizeitangebotes im Geltungsbereich.

 

Die Ausweisung erfolgt als Sonderbaufläche, als Grünfläche (mit den Ergänzungen Spielplatz bzw. Golfanlage) sowie als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung.

 

 

zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Im Vorfeld wurden bislang eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Die Prüfung dieser Stellungnahmen hat ergeben, dass Änderungen am Planentwurf erforderlich sind, um die Belange von Trägern öffentlicher Belange sachgerecht zu berücksichtigen. Der Entwurf wurde entsprechend überarbeitet.

Die Eingaben und Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

werden nach Abschluss der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durch die Gemeindevertretung behandelt.

 

zu b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Durch die Berücksichtigung einiger Stellungnahmen sind Änderungen am Planentwurf im Umweltbericht erforderlich. Aufgrund der erforderlichen Änderungen wurde der Planentwurf und der Umweltbericht für die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB überarbeitet.

 

Die textlichen Änderungen und Ergänzungen sind in den Anlagen blau hervorgehoben.