hier: Eingemeindung von Grundstücken
Beschlussempfehlung:
Die erforderliche
Gebietsänderung für die Stadt Wyk auf Föhr im Zuge der Übertragung der
Grundstücksflächen im Wyker Hafengebiet ist durchzuführen. Der damit
verbundenen Erweiterung der Amtsgrenzen des Amtes Föhr-Amrum im Bereich des
Wyker Stadtgebietes um die Flurstücke
411, und 413, Flur 1, der Gemarkung Wyk wird zugestimmt.
Die erforderlichen
Anträge sind bei den zuständigen Genehmigungsbehörden einzureichen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Dezember
2016 konnte das langjährige Verfahren
für die Eigentumsübertragung nach § 1
Abs. 3 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) für verschiedene Flurstücke im
Wyker Hafengebiet an die Stadt Wyk auf Föhr abgeschlossen werden. Es handelt
sich hierbei um Grundstücke im Bereich des Binnenhafens und des Fährhafens
sowie die dazugehörigen Wasserflächen in einer Gesamtgröße von rd. 103.000 m².
Die betreffenden Flächen gehörten bis zur Übertragung der Bundesrepublik
Deutschland und nunmehr der Stadt Wyk auf Föhr, die diese Flächen im
Innenverhältnis dem Verwaltungsvermögen des Städtischen Hafenbetriebs
zugeordnet hat.
Durch die
Übertragung der Grundstücke sind eine förmliche Eingemeindung sowie die
Änderung der Stadtgrenze, der Amts- und auch der Kreisgrenze notwendig. Nach §
15 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) muss der Amtsausschuss angehört
werden und der Kreistag seine Zustimmung erteilen. Genehmigungsbehörde ist
letztlich das Innenministerium.
Ein Übersichtsplan ist der Vorlage als Anlage beigefügt.