Betreff
Erlass einer neuen Hauptsatzung für die Gemeinde Wittdün auf Amrum
Vorlage
Witt/000101
Art
Beschlussvorlage Wittdün
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

Die als Anlage beigefügte Hauptsatzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird ungeändert beschlossen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die verschiedenen Änderungen der Kommunalverfassung in den vergangenen Jahren haben Einfluss auf die Hauptsatzungen der Kommunen. Aus diesem Grunde wurden die Satzungsmuster für die Hauptsatzungen der Gemeinden, Kreise und Ämter sowie für die Verbandssatzungen der Zweckverbände durch Runderlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein aktualisiert.

 

 

Folgende Änderungen im Vergleich zur derzeitigen Hauptsatzung sind gemäß des neuen Satzungsmusters in die Hauptsatzung einzupflegen:

 

Der  § 3 Gleichstellungsbeauftragte  ist um die nachfolgenden Absätze 2 bis 4 zu ergänzen. :

 

(2)    Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gemeinde bei. Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:

 

-           Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der Gemeindevertretung,

 

-           Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für Frauen, z.B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes,

 

-           Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Gemeinde,

 

-           Anbieten von Sprechstunden und Beratung für hilfesuchende Frauen,

 

-           Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen

 

(3)    Sie ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Initiativen, Anregungen, Vorschläge, Bedenken oder sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie erbetene Auskünfte zu erteilen.

 

(4)    Die Gleichstellungsbeauftragte kann in ihrem Aufgabenbereich eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dabei ist sie an Weisungen nicht gebunden.

 

 

Der  § 8 Verträge nach § 29 Abs. 2 GO   wurde dem neuen Satzungsmuster angepasst.

 

 

Der  § 11 Veröffentlichungen  ist um den nachfolgenden Absatz 4 zu ergänzen:

 

(4)    Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden zusätzlich ins Internet unter der Adresse  www.amtfa.de  eingestellt. Hierauf wird in der Bekanntmachungstafel, die sich

 

am AmrumBadeland, Am Schwimmbad 1, 25946 Wittdün auf Amrum

 

befindet, hingewiesen.

 

 

Des Weiteren wird der  § 5 Ständige Ausschüsse  aufgrund der seit der Kommunalwahl 2018 erhöhten Anzahl der Gemeindevertreter/innen wie folgt angepasst:

 

Absatz (1):

 

a)    Der Finanzausschuss hat nunmehr anstelle von fünf Mitgliedern der Gemeindevertretung sieben Mitglieder der Gemeindevertretung.

 

b)    Der Tourismusausschuss hat nunmehr anstelle von fünf Mitgliedern der Gemeindevertretung und vier Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können, sieben Mitglieder der Gemeindevertretung und weiterhin vier Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können.

 

c)    Der Bauausschuss hat nunmehr anstelle von fünf Mitgliedern der Gemeindevertretung und vier Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können, sechs Mitglieder der Gemeindevertretung und fünf Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können.

 

 

Absatz (3):

 

Alt: „Die Gemeindevertretung wählt entsprechend der Ausschussbesetzung für jedes Ausschussmitglied eine persönliche Stellvertreterin/einen persönlichen Stellvertreter.“

 

Diese Formulierung entfällt und wird durch folgenden Absatz entsprechend des neuen Satzungsmusters ersetzt:

 

Neu: „Zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern können auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können.“

Anlagen:

Hauptsatzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum