Beschlussempfehlung:
Die als Anlage beigefügte Hauptsatzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird ungeändert beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
In der Sitzung der Gemeindevertretung Wittdün auf Amrum am 27.11.2018 wurde der Erlass einer neuen Hauptsatzung für die Gemeinde Wittdün auf Amrum beschlossen. Die neue Hauptsatzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum sollte unter § 5 Ständige Ausschüsse unter Abs. (1) c) noch eine Änderung der Formulierung unter bb) sowie die Ergänzung von cc) und dd) erhalten. Da noch keine Genehmigung der Kommunalaufsicht vorliegt, ist dies noch in der Ursprungsfassung möglich und es muss keine 1. Nachtragssatzung erlassen werden.
Die Formulierung lautet in der neuen Fassung wie folgt:
c) Bauausschuss
Zusammensetzung: 6 Mitglieder der Gemeindevertretung und 5 Bürger/innen, die
der Gemeindevertretung angehören können
Aufgabengebiet: Bau- und Wegewesen
aa) Erteilung
des Einvernehmens nach dem Baugesetzbuch, sowie nach
§ 76 Abs. 5 LBO
bb) Aussetzung
der Entscheidung über das Baugesuch/vorläufige Untersagung nach § 15 BauGB,
sofern dies zur Sicherung der Bauleitplanung notwendig ist
cc) Genehmigung
bzw. Erteilung des Einvernehmens für die Genehmigung nach
§ 173 Abs. 1 BauGB, wenn eine Erhaltungssatzung vorliegt
dd) Erteilung
einer Genehmigung nach § 22 BauGB
Die Entscheidungen zu aa) bis dd) sind jeweils im Einzelfall der Gemeindevertretung vorbehalten, wenn der Bauausschuss keine einstimmige Entscheidung getroffen hat.
Anlagen:
Hauptsatzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum