Betreff
Ausschreibung der Stelle einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
Vorlage
Amt/000259/1
Art
Beschlussvorlage Amt
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

In der Satzung des Amtes Föhr-Amrum über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern wird nach Hinweis der Kommunalaufsicht in § 1 Abs. 4 Satz 1 die monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,--€ auf den Höchstsatz in Höhe von 355,-- € angepasst.

 

Die Stelle einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten für das Amt Föhr-Amrum ist zeitnah erneut auszuschreiben.

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland hat darauf hingewiesen, dass die Ämter gemäß § 22a der Amtsordnung (AO) zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Mann und Frau Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen haben. Aufgrund der Einwohnerzahl des Amtes Föhr-Amrum von weniger als 15.000 Einwohner/innen ist eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Dies ist auch in der Hauptsatzung des Amtes Föhr-Amrum in § 6 entsprechend festgehalten.

 

Laut § 10 Abs. 1 der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung) können ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Ämtern für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten. Diese beträgt in Ämtern über 10.000 Einwohner/innen zurzeit 355,--€ (Höchstsatz). In der Satzung des Amtes Föhr-Amrum über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern ist in § 1 Abs. 4 Satz 1 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,--€ festgelegt.

 

Des Weiteren kann ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten gemäß § 10 Abs. 2 der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen des Amtsausschusses und der Ausschüsse des Amtes sowie nach Maßgabe der Entschädigungssatzungen bzw. der Hauptsatzungen der jeweiligen amtsangehörigen Gemeinden für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretungen und der Ausschüsse der amtsangehörigen Gemeinden ein Sitzungsgeld von zur Zeit 23,--€ (Höchstsatz) gewährt werden. Das Sitzungsgeld für die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes zahlt das Amt. Dies entspricht den Regelungen in § 1 Abs. 4 Satz 2 und 3 der Satzung des Amtes Föhr-Amrum über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern. Dort ist festgelegt, dass die Gleichstellungsbeauftragte für die Teilnahme an Sitzungen des Amtsausschusses und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung erhält.

 

Seitens der Kommunalaufsicht ist darauf hingewiesen worden, die monatliche Aufwandsentschädigung an den Höchstsatz von zurzeit 355,-- € anzupassen. Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ist seit Jahren vakant und auch bereits mehrfach ergebnislos ausgeschrieben worden. Des Weiteren werden bei anderen kommunalen Ehrenämtern die Höchstbeträge stets ausgeschöpft, so dass es schwer zu begründen sei, warum dies bei der Gleichstellungsbeauftragten nicht umgesetzt wird.