hier: a) Behandlung der im Rahmen der vorgezogenen Behördenbeteiligung und der öffentlichen Anhörung eingegangenen Stellungnahmen
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Zu a) Behandlung der im Rahmen der vorgezogenen
Behördenbeteiligung und der öffentlichen Anhörung eingegangenen Stellungnahmen
- Die im Rahmen der Beteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen werden nach Abschluss der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durch die Stadtvertretung behandelt.
Zu b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 54 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet nördlich des Hemkweges, östlich der Bebauung entlang der Ostseite des Kohharderweges und in einer Bautiefe westlich des Ziegeleiweges und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß §§ 2 Abs. 2 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen/
Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses
Davon anwesend: *
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende
Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen
des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren
weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Ausgangslage,
Problemstellung, Planungserfordernis
Im Jahre 2013 hat die Stadt Wyk auf Föhr das
Gelände der ehemaligen Hofstelle Fritsch erworben in einer Größe von ca. 1,6
ha. Östlich angrenzend befindet sich eine landwirtschaftliche Fläche von ca.
0,96 ha, die als Biotopverbundfläche im Flächennutzungsplan dargestellt ist.
Sie bildet zugleich einen Abstandsbereich zur weiter östlich gelegenen
Reetfläche.
Seitdem sind in den städtischen Gremien
verschiedene Nutzungsüberlegungen zu dem Gelände sowie zu den baulichen Anlagen
der Hofstelle erörtert worden. Auch Abstimmungsgespräche mit dem Kreisbauamt
haben stattgefunden, um die genehmigungsrechtlichen Fragen zu klären.
Im Ergebnis ist deutlich geworden, dass eine zukunftsweisende bauliche Nutzung des
Geländes die Schaffung entsprechenden Planungsrechtes durch Aufstellung eines
Bebauungsplanes voraussetzt.
Da die gegenwärtige Darstellung im
Flächennutzungsplan diesen heutigen Außenbereich als landwirtschaftliche Flächen
sowie teilweise als Biotopverbundflächen ausweist, ist eine Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich, um die Entwicklung des
künftigen Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan sicherzustellen.
a) Behandlung der
im Rahmen der vorgezogenen Behördenbeteiligung und der öffentlichen Anhörung
eingegangenen Stellungnahmen
Im Vorfeld wurden bislang eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Prüfung dieser
Stellungnahmen hat ergeben, dass Änderungen am Planentwurf erforderlich sind,
um die Belange von Trägern öffentlicher Belange sachgerecht zu berücksichtigen.
Der Entwurf wurde entsprechend überarbeitet.
Die Eingaben und Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.
1 BauGB
werden nach Abschluss der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durch die Stadtvertretung behandelt.
b) Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss
Durch die Berücksichtigung einiger Stellungnahmen sind Änderungen am Planentwurf, u.a. in den Festsetzungen zur Ableitung des Oberflächenwassers, erforderlich. Aufgrund der erforderlichen Änderungen wurde der Planentwurf und der Umweltbericht für die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB überarbeitet.