Betreff
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5b der Gemeinde Utersum für das Gebiet "Historische Ortslage", zwischen den Straßen Boowen Taarep und Greenstich, beiderseits vom Jaardenhuug (K122)
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Uter/000139/1
Art
Beschlussvorlage Utersum
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

Zu Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

1.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5b der Gemeinde Utersum für das Gebiet "Historische Ortslage", zwischen den Straßen Boowen Taarep und Greenstich, beiderseits Jaardenhuug (K122)  und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

Oder mit folgenden Änderungen gebilligt:

2.    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

3.    Der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

4.    Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utersum hat am 07.09.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5b für das Gebiet "Historische Ortslage", zwischen den Straßen Boowen Taarep und Greenstich, beiderseits Jaardenhuug (K122)  gefasst. Ziele der Planänderung waren:

·         Im Interesse der Rechtsicherheit soll der Bebauungsplan Nr. 5b der Gemeinde Utersum unter Berücksichtigung des baulichen Bestandes und der Prägung des Plangebietes angepasst werden.

·         Die Art der Nutzung soll als Sonstiges Sondergebiet SO – Dauerwohnungen und Tourismus festgesetzt werden, zur vorrangingen Sicherung des Dauerwohnens und der Regulierung des Fremdenverkehrswesens.

·         Der Genehmigungsvorbehalt gemäß § 22 BauGB soll entsprechend der geänderten Gesetzeslage erweitert werden.

Von Seiten des Amtes wurde zwischenzeitlich ein Entwurf der Planänderung erarbeitet, in dem die Planungsziele der Gemeinde umgesetzt wurden.

Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung hat stattgefunden und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung durchgeführt. Die hier vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden in die Planunterlagen eingearbeitet.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist der Entwurf des Bebauungsplans für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Dazu ist von der Gemeinde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.