Betreff
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5b der Gemeinde Utersum für das Gebiet "Historische Ortslage", zwischen den Straßen Boowen Taarep und Greenstich, beiderseits vom Jaardenhuug (K122)
hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Uter/000139/2
Art
Beschlussvorlage Utersum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5b der Gemeinde Utersum abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.
  2. Der Amtsdirektor wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Zu b) Satzungsbeschluss

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5b für das Gebiet "Historische Ortslage", zwischen den Straßen Boowen Taarep und Greenstich, beiderseits Jaardenhuug (K122)  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amtfa.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
  4. Der Flächennutzungsplan wird durch Berichtigung angepasst.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utersum hat am 07.09.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5b für das Gebiet "Historische Ortslage", zwischen den Straßen Boowen Taarep und Greenstich, beiderseits Jaardenhuug (K122)  gefasst. Ziele der Planänderung waren:

·         Im Interesse der Rechtsicherheit soll der Bebauungsplan Nr. 5b der Gemeinde Utersum unter Berücksichtigung des baulichen Bestandes und der Prägung des Plangebietes angepasst werden.

·         Die Art der Nutzung soll als Sonstiges Sondergebiet SO – Dauerwohnungen und Tourismus festgesetzt werden, zur vorrangingen Sicherung des Dauerwohnens und der Regulierung des Fremdenverkehrswesens.

·         Der Genehmigungsvorbehalt gemäß § 22 BauGB soll entsprechend der geänderten Gesetzeslage erweitert werden.

Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss wurden von Seites des Amtes ein erster Planentwurf erarbeitet und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Nach Überarbeitung und Konkretisierung der Planunterlagen hat die Gemeindevertretung am 09.05.2019 den Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung hat vom 27.05.2019 bis zum 28.06.2019 stattgefunden, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung werden die Stellungnahmen, wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde durch einen Bürger eine Stellungnahme vorgebracht, die eine Ausweitung des Geltungsbereiches sowie Erhöhung der GRZ für ein Grundstück vorsieht. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt, da eine bauliche Verdichtung, die mit beiden vorgebrachten Anregungen einhergehen würde, mit den Planungszielen der Gemeinde nicht zu vereinen ist.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden unterschiedliche Hinweise vorgebracht, die zum Teil in die Planunterlagen eingearbeitet wurden. Das Ergebnis der Abwägung hat zu einer Klarstellung der Planunterlagen geführt die redaktionellen Charakters ist und keine grundlegenden Veränderungen am Planentwurf nach sich zieht. Eine erneute Auslegung wird somit nicht erforderlich und der abschließende Satzungsbeschluss kann gefasst werden.