hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
Zu a) Behandlung der eingegangenen
Stellungnahmen
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5b der Gemeinde Utersum abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.
- Der
Amtsdirektor wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben
haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Zu b) Satzungsbeschluss
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches
beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5b
für das Gebiet "Historische Ortslage", zwischen den Straßen
Boowen Taarep und Greenstich, beiderseits Jaardenhuug (K122) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die
Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In
der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden
kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der
rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amtfa.de“
eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes
Schleswig-Holstein zugänglich ist.
- Der Flächennutzungsplan wird durch Berichtigung angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter
:...;
davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;
Stimmenthaltungen: ...
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen
/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren
weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utersum hat am 07.09.2017 den
Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5b für das
Gebiet "Historische Ortslage", zwischen den Straßen Boowen Taarep und
Greenstich, beiderseits Jaardenhuug (K122) gefasst. Ziele der Planänderung waren:
·
Im Interesse der Rechtsicherheit soll der
Bebauungsplan Nr. 5b der Gemeinde Utersum unter Berücksichtigung des baulichen
Bestandes und der Prägung des Plangebietes angepasst werden.
·
Die Art der Nutzung soll als Sonstiges Sondergebiet SO
– Dauerwohnungen und Tourismus festgesetzt werden, zur vorrangingen Sicherung
des Dauerwohnens und der Regulierung des Fremdenverkehrswesens.
·
Der Genehmigungsvorbehalt gemäß § 22 BauGB soll
entsprechend der geänderten Gesetzeslage erweitert werden.
Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss wurden von Seites des Amtes ein
erster Planentwurf erarbeitet und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und
Beteiligung Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Nach Überarbeitung und
Konkretisierung der Planunterlagen hat die Gemeindevertretung am 09.05.2019 den
Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung beschlossen und zur Auslegung
bestimmt. Die öffentliche Auslegung hat vom 27.05.2019 bis zum 28.06.2019
stattgefunden, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden
zeitgleich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung
werden die Stellungnahmen, wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt
berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
wurde durch einen Bürger eine Stellungnahme vorgebracht, die eine Ausweitung
des Geltungsbereiches sowie Erhöhung der GRZ für ein Grundstück vorsieht. Der
Stellungnahme wird nicht gefolgt, da eine bauliche Verdichtung, die mit beiden
vorgebrachten Anregungen einhergehen würde, mit den Planungszielen der Gemeinde
nicht zu vereinen ist.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden
unterschiedliche Hinweise vorgebracht, die zum Teil in die Planunterlagen
eingearbeitet wurden. Das Ergebnis der Abwägung hat zu einer Klarstellung der
Planunterlagen geführt die redaktionellen Charakters ist und keine
grundlegenden Veränderungen am Planentwurf nach sich zieht. Eine erneute
Auslegung wird somit nicht erforderlich und der abschließende Satzungsbeschluss
kann gefasst werden.