Betreff
Neubau Aqua Föhr und Kurmittelhaus
hier: Reduzierung der Stadtvertretungs- und Finanzausschuss-Beschlüsse durch Einstellung eines jährlichen Mittelbedarfs für die Projekte "Neubau des AquaFöhr mit Kurmittelhaus" und "Arealentwicklung Lüttmarsch"
Vorlage
Stadt/002343/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung zu beschließen:

 

1.    In den kommenden Jahren wird bis zum Abschluss der Projekte „Neubau des AquaFöhr mit Kurmittelhaus“ und „Arealentwicklung Lüttmarsch“ anhand der von iwb erstellten und laufend aktualisierten Kostenermittlungen und prognostizierten Auftragssummen für das jeweils kommende Haushaltsjahr von der Stadtvertretung die Bereitstellung entsprechender Budgets für den Städtischen Liegenschaftsbetrieb und für den städtischen Haushalt beschlossen.

2.    Dieser prognostizierte Mittelbedarf wird dann für jedes Haushaltsjahr jeweils im Wirtschaftsplan des Städtischen Liegenschaftsbetriebs und im Wirtschaftsplan des städtischen Haushalts eingestellt.

3.    Im Rahmen dieser eingestellten Mittel wird der Bürgermeister gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Finanzausschusses per Eilbeschluss - in Abweichung von der Hauptsatzung ohne einzelne Stadtvertretungs-/ Finanzausschuss-Beschlüsse - Aufträge erteilen. Bei absehbaren Überschreitungen ist vor Auftragserteilung ein Beschluss der Stadtvertretung zur Erhöhung des Jahresbudgets entsprechend dem Vorgehen gemäß der Hauptsatzung einzuholen.

4.    Der Lenkungsausschuss und die Stadtvertretung werden regelmäßig über den Fortschritt und die Kostenentwicklung der Projekte „Neubau des AquaFöhr mit Kurmittelhaus“ und „Arealentwicklung Lüttmarsch“ informiert.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Wyk auf Föhr liegen die Auftragsgrenzen für den Bürgermeister bei 40 T € brutto für Bauaufträge und bei 20 T € brutto für Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Auftragsgrenzen für den Finanzausschuss liegen bei 200 T € brutto für Bauaufträge und bei 75 T € brutto für Architekten- und Ingenieurleistungen. Bei darüber hinausgehenden Auftragshöhen ist ein Beschluss durch die Stadtvertretung erforderlich.

 

Für die Projekte „Neubau des AquaFöhr mit Kurmittelhaus“ und „Arealentwicklung Lüttmarsch“ werden bis zum Ende des Projektes gegen Ende 2024 eine Vielzahl von Beauftragungen erforderlich sein, die über die v.g. Auftragsgrenzen des Bürgermeisters hinausgehen.

 

Um den Zeitaufwand für die Beschlussfassung der Stadtvertretung und des Finanzausschusses für die Erteilung von Planungs- und Bauaufträgen sowie -nachträgen im Zusammenhang mit beiden Projekten so gering wie möglich zu halten, und um auf Unvorhergesehenes schnell reagieren zu können, sollte die erforderliche Anzahl der Beschlüsse beider Gremien weit möglichst reduziert werden. Ansonsten müsste vor jeder anstehenden und die v.g. Auftragsgrenzen übersteigenden Beauftragung ein Zeitraum von rund 3 Wochen (zur Vorbereitung der jeweiligen Beschlussvorlagen, zur Ladung und zur Durchführung der Sitzung mit Beschluss) im Projektablauf vorgesehen werden. Neben den dadurch direkt entstehenden Zeitverzügen kann es – insbesondere bei Bauleistungen - zusätzlich zu Behinderungsanzeigen aufgrund ausstehender Beauftragungen kommen, die weitere Verzögerungen und Mehrkosten zur Folge haben können.

 

Um die vorgenannten Verzögerungen und Risiken zu minimieren wird vorgeschlagen, dass anhand der von iwb erstellten und laufend aktualisierten Kostenermittlungen und prognostizierten Auftragssummen für das jeweils kommende Haushaltsjahr von der Stadtvertretung die Bereitstellung entsprechender Budgets für den Städtischen Liegenschaftsbetrieb und für den städtischen Haushalt beschlossen wird.

 

Dabei werden die Kosten für das Projekt AquaFöhr (z.B. Planung und Bau des AquaFöhr mit Kurmittelahaus, Planungswettbewerb, Abbruch der Lüttmarschhalle, Abbruch Bestand AquaFöhr) dem Städtischen Liegenschaftsbetrieb und die Kosten für die Arealentwicklung Lüttmarsch (z.B. Änderung B- und F-Plan, Regenrückhaltebecken, Hochwasserschutz, Stellplatzanlage, Hotel) der Stadt Wyk zugeordnet.

 

Diese prognostizierten Mittel werden dann jedes Jahr jeweils im Wirtschaftsplan des Städtischen Liegenschaftsbetriebs und im städtischen Haushalt eingestellt.

 

Im Rahmen dieser eingestellten Mittel wird der Bürgermeister dann gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Finanzausschusses per Eilbeschluss Aufträge erteilen, so dass die gemäß Hauptsatzung je Auftrag erforderlichen Stadtvertretungs-/ Finanzausschuss-Beschlüsse entfallen können.

 

Der Lenkungsausschuss und die Stadtvertretung werden regelmäßig durch Statusberichte und/oder Präsentationen über den Fortschritt der Projekte „AquaFöhr“ und „Arealentwicklung Lüttmarsch“ hinsichtlich Kosten, Terminen und Qualitäten informiert. Bei absehbaren Überschreitungen des im Wirtschaftsplan und im Haushalt jeweils vorgesehenen Jahresbudgets ist vor weiteren Auftragserteilungen ein Beschluss der Stadtvertretung zur Erhöhung des Jahresbudgets entsprechend dem Vorgehen gemäß der Hauptsatzung einzuholen.