hier: Reduzierung der Stadtvertretungs- und Finanzausschuss-Beschlüsse durch Einstellung eines jährlichen Mittelbedarfs für die Projekte "Neubau des AquaFöhr mit Kurmittelhaus" und "Arealentwicklung Lüttmarsch"
Beschlussempfehlung:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung
zu beschließen:
1. In den kommenden Jahren
wird bis zum Abschluss der Projekte „Neubau des AquaFöhr mit Kurmittelhaus“ und
„Arealentwicklung Lüttmarsch“ anhand der von iwb erstellten und laufend
aktualisierten Kostenermittlungen und prognostizierten Auftragssummen für das
jeweils kommende Haushaltsjahr von der Stadtvertretung die Bereitstellung
entsprechender Budgets für den Städtischen Liegenschaftsbetrieb und für den städtischen
Haushalt beschlossen.
2. Dieser prognostizierte
Mittelbedarf wird dann für jedes Haushaltsjahr jeweils im Wirtschaftsplan des
Städtischen Liegenschaftsbetriebs und im Wirtschaftsplan des städtischen
Haushalts eingestellt.
3. Im Rahmen dieser
eingestellten Mittel wird der Bürgermeister gemeinsam mit dem Vorsitzenden des
Finanzausschusses per Eilbeschluss - in Abweichung von der Hauptsatzung ohne
einzelne Stadtvertretungs-/ Finanzausschuss-Beschlüsse - Aufträge erteilen. Bei
absehbaren Überschreitungen ist vor Auftragserteilung ein Beschluss der
Stadtvertretung zur Erhöhung des Jahresbudgets entsprechend dem Vorgehen gemäß
der Hauptsatzung einzuholen.
4. Der Lenkungsausschuss
und die Stadtvertretung werden regelmäßig über den Fortschritt und die
Kostenentwicklung der Projekte „Neubau des AquaFöhr mit Kurmittelhaus“ und
„Arealentwicklung Lüttmarsch“ informiert.
Sachdarstellung mit Begründung:
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Wyk auf Föhr
liegen die Auftragsgrenzen für den Bürgermeister bei 40 T € brutto
für Bauaufträge und bei 20 T € brutto für Architekten- und
Ingenieurleistungen. Die Auftragsgrenzen für den Finanzausschuss liegen bei
200 T € brutto für Bauaufträge und bei 75 T € brutto für
Architekten- und Ingenieurleistungen. Bei darüber hinausgehenden Auftragshöhen
ist ein Beschluss durch die Stadtvertretung erforderlich.
Für die Projekte „Neubau des AquaFöhr mit
Kurmittelhaus“ und „Arealentwicklung Lüttmarsch“ werden bis zum Ende des
Projektes gegen Ende 2024 eine Vielzahl von Beauftragungen erforderlich sein,
die über die v.g. Auftragsgrenzen des Bürgermeisters hinausgehen.
Um den Zeitaufwand für die Beschlussfassung
der Stadtvertretung und des Finanzausschusses für die Erteilung von Planungs-
und Bauaufträgen sowie -nachträgen im Zusammenhang mit beiden Projekten so
gering wie möglich zu halten, und um auf Unvorhergesehenes schnell reagieren zu
können, sollte die erforderliche Anzahl der Beschlüsse beider Gremien weit
möglichst reduziert werden. Ansonsten müsste vor jeder anstehenden und die v.g.
Auftragsgrenzen übersteigenden Beauftragung ein Zeitraum von rund 3 Wochen (zur
Vorbereitung der jeweiligen Beschlussvorlagen, zur Ladung und zur Durchführung
der Sitzung mit Beschluss) im Projektablauf vorgesehen werden. Neben den
dadurch direkt entstehenden Zeitverzügen kann es – insbesondere bei
Bauleistungen - zusätzlich zu Behinderungsanzeigen aufgrund ausstehender
Beauftragungen kommen, die weitere Verzögerungen und Mehrkosten zur Folge haben
können.
Um die vorgenannten Verzögerungen und
Risiken zu minimieren wird vorgeschlagen, dass anhand der von iwb erstellten
und laufend aktualisierten Kostenermittlungen und prognostizierten
Auftragssummen für das jeweils kommende Haushaltsjahr von der Stadtvertretung
die Bereitstellung entsprechender Budgets für den Städtischen
Liegenschaftsbetrieb und für den städtischen Haushalt beschlossen wird.
Dabei werden die Kosten für das Projekt
AquaFöhr (z.B. Planung und Bau des AquaFöhr mit Kurmittelahaus,
Planungswettbewerb, Abbruch der Lüttmarschhalle, Abbruch Bestand AquaFöhr) dem
Städtischen Liegenschaftsbetrieb und die Kosten für die Arealentwicklung
Lüttmarsch (z.B. Änderung B- und F-Plan, Regenrückhaltebecken,
Hochwasserschutz, Stellplatzanlage, Hotel) der Stadt Wyk zugeordnet.
Diese prognostizierten Mittel werden dann
jedes Jahr jeweils im Wirtschaftsplan des Städtischen Liegenschaftsbetriebs und
im städtischen Haushalt eingestellt.
Im Rahmen dieser eingestellten Mittel wird
der Bürgermeister dann gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Finanzausschusses per
Eilbeschluss Aufträge erteilen, so dass die gemäß Hauptsatzung je Auftrag
erforderlichen Stadtvertretungs-/ Finanzausschuss-Beschlüsse entfallen können.
Der Lenkungsausschuss und die Stadtvertretung
werden regelmäßig durch Statusberichte und/oder Präsentationen über den
Fortschritt der Projekte „AquaFöhr“ und „Arealentwicklung Lüttmarsch“
hinsichtlich Kosten, Terminen und Qualitäten informiert. Bei absehbaren
Überschreitungen des im Wirtschaftsplan und im Haushalt jeweils vorgesehenen
Jahresbudgets ist vor weiteren Auftragserteilungen ein Beschluss der
Stadtvertretung zur Erhöhung des Jahresbudgets entsprechend dem Vorgehen gemäß
der Hauptsatzung einzuholen.