hier: Erlass einer Veränderungssperre
Beschlussempfehlung:
1.
Für
das Gebiet „westlich
des Lunstruat zwischen den Straßen Dünemwai und Strunwai bis einschließlich
nordwestlich des Fleegamwai bis zum Madelwai“ in der Gemeinde Norddorf
auf Amrum wurde am 18.12.2018 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr.7A gefasst. Zur Sicherung der Planung wird eine Veränderungssperre erlassen.
Die Veränderungssperre für o.g. Gebiet wird in der vorliegenden Form als
Satzung beschlossen.
2.
Der Amtsdirektor wird beauftragt die Veränderungssperre ortsüblich
bekannt zu machen
( § 16 Abs. 2 BauGB ).
Abstimmungsergebnis:
Aufgrund der beim
Tagesordnungspunkt vorliegenden Beschlussunfähigkeit der Gemeindevertretung
durch Befangenheit nach § 32 i.V.m. § 22 Gemeindeordnung ( GO ), wurde die
Beschlussfassung durch einen, von der Kommunalaufsicht bestellten Beauftragten
durchgeführt. Keiner der befangenen Gemeindevertreter war bei der Beratung,
noch bei der Abstimmung anwesend.
Sachdarstellung mit Begründung:
Für
das Gebiet „westlich
des Lunstruat zwischen den Straßen Dünemwai und Strunwai bis einschließlich
nordwestlich des Fleegamwai bis zum Madelwai“ wurde am 18.12.2018 der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7A gefasst.
Für
die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende Planungsziele festgelegt:
-
Sicherung und Fortentwicklung des Dauerwohnens und der
Fremdenverkehrsnutzungen durch Festsetzung der Art der baulichen Nutzung
-
Sicherung der bestehenden städtebaulichen Struktur durch Festsetzung von
Mindestgrundstücksgrößen und ggf. Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und
überbaubaren Grundstücksflächen
-
Gestaltung des jetzigen Übergangs von Innen- zu Außenbereich
Um
die Sicherung der Planung im Hinblick auf die beabsichtigten Ziele
gewährleisten zu können, plant die Gemeinde Norddorf auf Amrum eine
Veränderungssperre zu erlassen.
Die
Geltungsdauer soll gem. § 17 Abs. 1 BauGB 2 Jahre betragen.