Betreff
Bebauungsplan Nr. 7A der Gemeinde Norddorf auf Armum für das Gebiet "westlich des Lunstruat zwischen den Straßen Dünemwai und Strunwai bis einschließlich nordwestlich des Fleegamwai bis zum Madelwai"
hier: Erlass einer Veränderungssperre
Vorlage
Nord/000119
Art
Beschlussvorlage Norddorf
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

1.            Für das Gebiet „westlich des Lunstruat zwischen den Straßen Dünemwai und Strunwai bis einschließlich nordwestlich des Fleegamwai bis zum Madelwai“ in der Gemeinde Norddorf auf Amrum wurde am 18.12.2018 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.7A gefasst. Zur Sicherung der Planung wird eine Veränderungssperre erlassen. Die Veränderungssperre für o.g. Gebiet wird in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen.

 

2.            Der Amtsdirektor wird beauftragt die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen

( § 16 Abs. 2 BauGB ).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Aufgrund der beim Tagesordnungspunkt vorliegenden Beschlussunfähigkeit der Gemeindevertretung durch Befangenheit nach § 32 i.V.m. § 22 Gemeindeordnung ( GO ), wurde die Beschlussfassung durch einen, von der Kommunalaufsicht bestellten Beauftragten durchgeführt. Keiner der befangenen Gemeindevertreter war bei der Beratung, noch bei der Abstimmung anwesend.

Sachdarstellung mit Begründung:

Für das Gebiet „westlich des Lunstruat zwischen den Straßen Dünemwai und Strunwai bis einschließlich nordwestlich des Fleegamwai bis zum Madelwai“ wurde am 18.12.2018 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7A gefasst.

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende Planungsziele festgelegt:

 

-          Sicherung und Fortentwicklung des Dauerwohnens und der Fremdenverkehrsnutzungen durch Festsetzung der Art der baulichen Nutzung

-          Sicherung der bestehenden städtebaulichen Struktur durch Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen und ggf. Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubaren Grundstücksflächen

-          Gestaltung des jetzigen Übergangs von Innen- zu Außenbereich

 

Um die Sicherung der Planung im Hinblick auf die beabsichtigten Ziele gewährleisten zu können, plant die Gemeinde Norddorf auf Amrum eine Veränderungssperre zu erlassen.

Die Geltungsdauer soll gem. § 17 Abs. 1 BauGB 2 Jahre betragen.