Betreff
Erweiterung des Gewerbegebietes,Erschließung B-Plan 53
Erd-Straßen- und Kanalbauarbeiten
hier: Auftragsvergabe
Vorlage
Stadt/002358
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Auf der Grundlage ihres Angebotes vom 29.01.2020 erhält die SAW Schleswiger Asphaltsplitt-Werke GmbH & Co. KG, Gottorfstraße 4, 24837 Schleswig

den Auftrag zur vorläufigen Auftragssumme von 3.245.832,85 € brutto.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Stadt Wyk auf Föhr plant über den B-Plan Nr. 53 die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Koogskuhl“ nördlich der Landesstraße (L 214) und westlich des Kohharder Weges.

Es ist beabsichtigt, die zurzeit noch landwirtschaftlich genutzten Flächen als Gewerbegebiet (GE) zu entwickeln. Zusätzlich sind südöstlich des Wyker Grabens zwei Sondergebiete (SO) geplant, die an den vorhandenen Baumarkt grenzen.

Das Gewerbegebiet ist dabei mit einer GRZ von 0,5 und die Sondergebiete mit einer GRZ von 0,9 vorgesehen.

Die Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH aus Neumünster hat im September 2013 ein Verkehrsgutachten erstellt und die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen untersucht sowie Empfehlungen zur Erschließung des B-Plans Nr. 53 der Stadt Wyk auf Föhr ausgesprochen. Es wird empfohlen die Gestaltung der geplanten Anbindung an die Landesstraße L 214 als Kreisverkehrsplatz auszuführen.

Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Das anfallende Schmutzwasser wird über Freigefällekanäle der geplanten Schmutzwasserpumpstation mittig im Gebiet zugeführt. Anschließend wird das Schmutzwasser über eine Druckrohrleitung der öffentlichen Schmutzwasserkanalisation im Kohharder Weg übergeben.

Das anfallende Oberflächenwasser der öffentlichen Flächen, sowie der befestigten Nebenflächen der Privatgrundstücke wird über neu herzustellende und vorhandene Entwässerungsgräben über zwei Einleitstellen dem Wyker Graben zugeführt.

Die Erschließung des B-Planes Nr. 53 umfasst folgende wesentliche Leistungen:

-          Herstellung eines Kreisverkehrplatzes im Zuge der L 214,

-          Herstellung der Planstraße,

-          Herstellung der SW-Kanals,

-          Lieferung und Einbau einer SW-Pumpstation,

-          Lieferung und Einbau einer RW-Abflussregelung,

-          Lieferung und Einbau eines Löschwasserhydranten,

-          Erdarbeiten für Versorgungsunternehmen.

Die Leistungen wurden entsprechend der VOB/A §3 (1), und den haushaltsrechtlichen Vorschriften öffentlich ausgeschrieben. Eine Veröffentlichung erfolgte als Hinweis in entsprechenden Bekanntmachungsblättern.

 

Ausschreibung und Submissionsergebnis:

 

Am Donnerstag, den 30.01.2020 fand um 14.30  die Angebotseröffnung für das o.g. Bauvorhaben statt. Insgesamt haben 6 Firmen die Verdingungsunterlagen angefordert.

Zur Angebotseröffnung am 30.01.2020 sind 2 Angebote fristgerecht eingegangen.

Nebenangebote wurden nicht eingereicht.

Der Bieter 1 gewährt einen Preisnachlass ohne Bedingung in Höhe von 1%.

Die Prüfung und Wertung der Angebote wurde für die 2 eingereichten Angebote durchgeführt.

 

 

 

 

 

 

 

Prüfung und Wertung der Angebote:

 

1. Formale Prüfung

Alle Angebote sind vollständig.

Zur weiteren Prüfung werden beide eingereichten Angebote zugelassen.

 

2. Rechnerische Prüfung:

 

Die eingereichten und nachgerechneten Angebotsendsummen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Alle Angebote sind fehlerfrei. Die in der Tabelle dargestellten Angebotsendsummen sind Brutto-Summen bei denen der Preisnachlass ohne Bedingung berücksichtigt wurde.

 

 

3. Technische und wirtschaftliche Prüfung:

 

3.1. Fa. SAW GmbH & Co. KG

Das Angebot der SAW GmbH & Co. KG ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben. Es sind alle Formblätter ausgefüllt und – soweit nötig – unterzeichnet.

Bei der weiteren Angebotsprüfung und –wertung der Hauptangebote sind bei der Firma SAW GmbH & Co. KG ein sehr niedriger Gesamtpreis und einige wesentlich zu niedrige und zu hohe Einheitspreise festgestellt worden.

Da gemäß VOB/A § 16d Abs. (1) Nr. 1. der Zuschlag auf ein Angebot mit unangemessenen hohen oder niedrigen Gesamtpreis bzw. Einheitspreisen nicht erteilt werden darf, ist die Firma SAW GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 04.02.2020 gemäß VOB/A § 16d Abs. (1) Nr. 2. aufgefordert worden, Aufklärung über die Ermittlung der Preise schriftlich vorzulegen.

Mit Schreiben vom 06.02.2020 hat die Firma SAW GmbH & Co. KG die geforderten Unterlagen eingereicht.

Die Firma ist in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen. Daher sind keine weiteren Eignungsnachweise zum Nachweis der Sachkunde erforderlich.

Die angebotenen Leistungen entsprechen den geforderten Leistungen.

Die Firma ist als fachkundig und leistungsfähig bekannt. Gegen eine Auftragserteilung bestehen keine Bedenken.

 

3.2 Bieter 1

Das Angebot ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben.

Die Firma ist in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen. Daher sind keine weiteren Eignungsnachweise zum Nachweis der Sachkunde erforderlich.

Der Nachweis eines Sicherheitsverantwortlichen gem. MVAS 99 wurde nicht erbracht.

Die angebotenen Leistungen entsprechen den geforderten Leistungen.

Die Firma ist als fachkundig und leistungsfähig bekannt. Gegen eine Auftragserteilung bestehen keine Bedenken.

 

 

 

Annehmbarstes Angebot gem. § 16 VOB/A:

 

Es ist zu prüfen, welches der Angebote, die in die engere Auswahl kommen, unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte das wirtschaftlichste Angebot darstellt und ob ggf. aus anderen Gründen der Zuschlag nicht erteilt werden kann. Dies gilt insbesondere für Angebote mit unangemessen hohem oder niedrigem Preis.

Das preisgünstigste Angebot wurde von Fa. SAW GmbH & Co. KG mit 3.245.832,85 € brutto vorgelegt. Der Bieter 1 bietet die Bauleistung für 3.953.899,05 € brutto an. Die Differenz der Angebotssummen beträgt ca. 22 %.

Bei dem Vergleich der Angebote fällt auf, dass Fa. SAW GmbH & Co. KG im gesamten Preisniveau um die genannten ca. 22 % niedriger ist, als Bieter 1.

Die Preisermittlung der Fa. SAW GmbH & Co. KG wurde auf Grundlage des Formblattes 221 überprüft und wird als angemessen und auskömmlich erachtet.

Die Baukosten wurden bei der Planung mit 4.150.500,00 € brutto veranschlagt. Nach rechnerischer Auswertung der Angebote liegen die Baukosten zwischen 3.245.832,85 € und 3.953.899,05 € brutto.

Die Auswertung zeigt, dass das Angebot des preisgünstigsten Bieters um ca. 900.000,00 € brutto niedriger ist, als die veranschlagten Baukosten.

 

Vergabevorschlag

Nach Prüfung und Wertung der Angebote hat die Firma SAW GmbH & Co. KG aus Schleswig das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Es wird daher empfohlen, der Firma SAW GmbH & Co. KG aus Schleswig den Auftrag in Höhe von 3.245.832,85 € zu erteilen.

Die Zuschlagsfrist wurde im Nachgang zur Submission auf Grund der politischen beratungen zur Auftragsvergabe verschoben und endet nun am 10.04.2020. Die erforderlichen Haushaltmittel stehen im Haushalt 2020 und 2021 zur Verfügung.