Erd-Straßen- und Kanalbauarbeiten
hier: Auftragsvergabe
Beschlussempfehlung:
Auf der Grundlage ihres Angebotes vom 29.01.2020 erhält die SAW
Schleswiger Asphaltsplitt-Werke GmbH & Co. KG, Gottorfstraße 4, 24837
Schleswig
den
Auftrag zur vorläufigen Auftragssumme von 3.245.832,85 € brutto.
Aufgrund der endenden sowie verlängerten Zuschlagsfrist zum 10.04.2020 und der Beauftragung zum 03.04.2020 hat der Bürgermeister gemäß § 65 Abs. 4 der Gemeindeverordnung eine Eilentscheidung zur Vergabe des Auftrags wie vorgenannt getroffen.
Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Stadt Wyk auf Föhr plant über den B-Plan Nr. 53 die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Koogskuhl“ nördlich der Landesstraße (L 214) und westlich des Kohharder Weges.
Es ist beabsichtigt, die zurzeit noch landwirtschaftlich genutzten Flächen als Gewerbegebiet (GE) zu entwickeln. Zusätzlich sind südöstlich des Wyker Grabens zwei Sondergebiete (SO) geplant, die an den vorhandenen Baumarkt grenzen.
Das Gewerbegebiet ist dabei mit einer GRZ von 0,5 und die Sondergebiete mit einer GRZ von 0,9 vorgesehen.
Die Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH aus Neumünster hat im September 2013 ein Verkehrsgutachten erstellt und die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen untersucht sowie Empfehlungen zur Erschließung des B-Plans Nr. 53 der Stadt Wyk auf Föhr ausgesprochen. Es wird empfohlen die Gestaltung der geplanten Anbindung an die Landesstraße L 214 als Kreisverkehrsplatz auszuführen.
Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Das anfallende Schmutzwasser wird über Freigefällekanäle der geplanten Schmutzwasserpumpstation mittig im Gebiet zugeführt. Anschließend wird das Schmutzwasser über eine Druckrohrleitung der öffentlichen Schmutzwasserkanalisation im Kohharder Weg übergeben.
Das anfallende Oberflächenwasser der öffentlichen Flächen, sowie der befestigten Nebenflächen der Privatgrundstücke wird über neu herzustellende und vorhandene Entwässerungsgräben über zwei Einleitstellen dem Wyker Graben zugeführt.
Die Erschließung des B-Planes Nr. 53 umfasst folgende wesentliche Leistungen:
-
Herstellung eines
Kreisverkehrplatzes im Zuge der L 214,
-
Herstellung der Planstraße,
-
Herstellung der SW-Kanals,
-
Lieferung und Einbau einer
SW-Pumpstation,
-
Lieferung und Einbau einer
RW-Abflussregelung,
-
Lieferung und Einbau eines
Löschwasserhydranten,
-
Erdarbeiten für
Versorgungsunternehmen.
Die
Leistungen wurden entsprechend der VOB/A §3 (1), und den haushaltsrechtlichen
Vorschriften öffentlich ausgeschrieben. Eine Veröffentlichung erfolgte als
Hinweis in entsprechenden Bekanntmachungsblättern.
Ausschreibung und
Submissionsergebnis:
Am Donnerstag, den 30.01.2020 fand um 14.30 die Angebotseröffnung für das o.g. Bauvorhaben statt. Insgesamt haben 6 Firmen die Verdingungsunterlagen angefordert.
Zur Angebotseröffnung am 30.01.2020 sind 2 Angebote fristgerecht eingegangen.
Nebenangebote wurden nicht eingereicht.
Der Bieter 1 gewährt einen Preisnachlass ohne Bedingung in Höhe von 1%.
Die Prüfung und Wertung der Angebote wurde für die 2 eingereichten Angebote durchgeführt.
Prüfung und
Wertung der Angebote:
1. Formale Prüfung
Alle Angebote sind vollständig.
Zur weiteren Prüfung werden beide eingereichten Angebote zugelassen.
2. Rechnerische Prüfung:
Die eingereichten und nachgerechneten Angebotsendsummen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Alle Angebote sind fehlerfrei. Die in der Tabelle dargestellten Angebotsendsummen sind Brutto-Summen bei denen der Preisnachlass ohne Bedingung berücksichtigt wurde.
3. Technische und wirtschaftliche Prüfung:
3.1. Fa. SAW GmbH & Co. KG
Das Angebot der SAW
GmbH & Co. KG ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich
unterschrieben. Es sind alle Formblätter ausgefüllt und – soweit nötig –
unterzeichnet.
Bei der weiteren Angebotsprüfung und –wertung der Hauptangebote sind bei der Firma SAW GmbH & Co. KG ein sehr niedriger Gesamtpreis und einige wesentlich zu niedrige und zu hohe Einheitspreise festgestellt worden.
Da gemäß VOB/A
§ 16d Abs. (1) Nr. 1. der Zuschlag auf ein Angebot mit unangemessenen
hohen oder niedrigen Gesamtpreis bzw. Einheitspreisen nicht erteilt werden
darf, ist die Firma SAW GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 04.02.2020 gemäß VOB/A § 16d Abs. (1)
Nr. 2. aufgefordert worden, Aufklärung über die Ermittlung der Preise
schriftlich vorzulegen.
Mit Schreiben vom 06.02.2020 hat die Firma SAW GmbH & Co. KG die geforderten Unterlagen eingereicht.
Die Firma ist in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen. Daher sind keine weiteren Eignungsnachweise zum Nachweis der Sachkunde erforderlich.
Die angebotenen
Leistungen entsprechen den geforderten Leistungen.
Die Firma ist als fachkundig und leistungsfähig bekannt. Gegen eine Auftragserteilung bestehen keine Bedenken.
3.2 Bieter 1
Das Angebot ist
vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben.
Die Firma ist in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen. Daher sind keine weiteren Eignungsnachweise zum Nachweis der Sachkunde erforderlich.
Der Nachweis eines Sicherheitsverantwortlichen gem. MVAS 99 wurde nicht erbracht.
Die angebotenen
Leistungen entsprechen den geforderten Leistungen.
Die Firma ist als fachkundig und leistungsfähig bekannt. Gegen eine Auftragserteilung bestehen keine Bedenken.
Annehmbarstes Angebot gem. § 16 VOB/A:
Es ist zu prüfen,
welches der Angebote, die in die engere Auswahl kommen, unter Berücksichtigung
aller Gesichtspunkte das wirtschaftlichste Angebot darstellt und ob ggf. aus
anderen Gründen der Zuschlag nicht erteilt werden kann. Dies gilt insbesondere
für Angebote mit unangemessen hohem oder niedrigem Preis.
Das preisgünstigste
Angebot wurde von Fa. SAW GmbH & Co. KG mit 3.245.832,85 € brutto vorgelegt. Der Bieter 1 bietet die
Bauleistung für 3.953.899,05 € brutto
an. Die Differenz der Angebotssummen beträgt ca. 22 %.
Bei dem Vergleich
der Angebote fällt auf, dass Fa. SAW GmbH & Co. KG im gesamten Preisniveau
um die genannten ca. 22 % niedriger ist, als Bieter 1.
Die Preisermittlung
der Fa. SAW GmbH & Co. KG wurde auf Grundlage des Formblattes 221 überprüft
und wird als angemessen und auskömmlich erachtet.
Die Baukosten wurden bei der
Planung mit 4.150.500,00 € brutto veranschlagt. Nach rechnerischer
Auswertung der Angebote liegen die Baukosten zwischen 3.245.832,85 € und 3.953.899,05 € brutto.
Die Auswertung
zeigt, dass das Angebot des preisgünstigsten Bieters um ca. 900.000,00 €
brutto niedriger ist, als die veranschlagten Baukosten.
Vergabevorschlag
Nach Prüfung und Wertung der Angebote hat die Firma SAW GmbH & Co. KG aus Schleswig das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Es wird daher empfohlen, der Firma SAW GmbH & Co. KG aus Schleswig den Auftrag in Höhe von 3.245.832,85 € zu erteilen.
Die Zuschlagsfrist wurde im Nachgang zur Submission auf Grund der politischen beratungen zur Auftragsvergabe verschoben und endet nun am 10.04.2020. Die erforderlichen Haushaltmittel stehen im Haushalt 2020 und 2021 zur Verfügung.