Betreff
Bebauungsplan Nr. 54 der Stadt Wyk auf Föhr (Gewerbegebiet ehem. Hofstelle Fritsch)
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/002370
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 54 für das Gebiet nördlich des Hemkweges, östlich der Bebauung entlang der Ostseite des Kohharderweges und westlich der Reetfläche westlich des Ziegeleiweges und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt / mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

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  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Jahr 2013 hat die Stadt Wyk auf Föhr die Fläche der ehemaligen Hofstelle Fritsch erworben

mit dem Ziel, die bestehende Lücke zu schließen, die durch die ehemalige Hofstelle und die

östlich angrenzende landwirtschaftliche Fläche innerhalb der gewerblichen Flächen der Stadt

besteht, und als Bauland für gewerbliche Nutzungen zu entwickeln. Die Umsetzung dieses Ziel machte die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 54 erforderlich. Parallel wird ein Verfahren zur Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Wyk auf Föhr durchgeführt.

 

Um einen Zusammenschluss der gewerblichen Plangebiete in der Umgebung zu erreichen, wurden die Festsetzung des B-Plans Nr. 54 mit den Festsetzungen der in Planung befindlichen Neufassungen der Bebauungspläne Nr. 20 und Nr. 23 angepasst.

 

Die im Vorentwurf im mittleren Bereich geplante Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft wird im Entwurf des B-Plans größtenteils als Gewerbegebiet festgesetzt. Durch die Änderung von Maßnahmenfläche zu Gewerbegebiet steht nicht nur weniger Fläche für den Ausgleich zur Verfügung, auch das Ausgleichserfordernis für die mögliche Versiegelung von Boden auf der nun als Gewerbegebiet festgesetzten Fläche erhöht sich dadurch. Da im Plangebiet keine weitern Flächen für den erforderlichen Ausgleich im Umfang von rund 8.702 m² zur Verfügung stehen, muss der Ausgleich außerhalb des Plangebietes erbracht werden. Möglichkeiten des externen Ausgleiches werden bereits geprüft. Der Ausgleich ist bis zum Satzungsbeschluss sicherzustellen.

 

Mit der Erstellung des Entwurfes wurde der Kreis Nordfriesland beauftragt. Die Umweltprüfung wurde von dem Büro UAG - Umweltplanung GmbH, Kiel durchgeführt. Der Planentwurf für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde dem Bau- und Planungsamt am 13.05.2020 übersendet.

 

Anlagen:

 

1) Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 der Stadt Wyk auf Föhr

2) Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 der Stadt Wyk auf Föhr