Beschlussempfehlung:
- Die
als Anlage beigefügte 1. Änderung der Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB
zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner
städtebaulichen Gestalt, zur Erhaltung der Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung sowie bei städtebaulichen Umstrukturierungen für das
Gebiet des historischen Ortskerns, südöstlich der Straße "An de
Marsch", nordöstlich der Straße "Dörpsend", sowie
beiderseits "Dörpstraat" und "Buurnstraat" der Gemeinde
Midlum wird als Satzung beschlossen.
- Das Amt Föhr-Amrum wird beauftragt, diese Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Midlum
hat am 29.01.2013 die Erhaltungssatzung für das Gebiet des historischen
Ortskerns, südöstlich der Straße "An de Marsch", nordöstlich der
Straße "Dörpsend", sowie beiderseits "Dörpstraat" und
"Buurnstraat" beschlossen.
Mit Schreiben vom 20.01.2017 hat der Kreis Nordfriesland auf einen Fehler in
der Erhaltungssatzung hingewiesen, welcher den §2 der Erhaltungssatzung
betrifft. Um diesen Fehler zu beheben soll die Erhaltungssatzung daher folgend
geändert werden:
§ 2
Erhaltungsgründe,
Genehmigungstatbestände
- Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund
seiner städtebaulichen Gestalt,
- Zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
sowie
- Bei städtebaulichen Umstrukturierungen
bedarf der Rückbau,
die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen im Geltungsbereich
dieser Satzung der Genehmigung.
Im Falle des Satzes
1 Nr. 1 bedarf auch die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung.
Der Fehler in der
Ursprungsfassung bestand darin, dass hier keine Nummerierung der
Erhaltungsgründe vorhanden war, weswegen der Bezug im Satz 3 auf Satz 1 einen
Genehmigungstatbestand für die Errichtung baulicher Anlagen für alle
Erhaltungsgründe einführte, obwohl dieser gem. §172 BauGB nur für die
Erhaltungsgründe unter Satz 1 Nr. 1 bestehen kann.
Die Begründung und der Geltungsbereich der Satzung sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Anlagen:
- 1. Änderung der Erhaltungssatzung der Gemeinde Midlum