Beschlussempfehlung:
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt zur Sicherung der Planung die Satzung über eine
Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet der 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1).
2.
Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach
§ 16 Abs. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeindevertretung hat am 09.06.2022 die Aufstellung für die 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 im gesamten Plangeltungsbereich beschlossen.
Dabei wurden folgende Planungsziele festgelegt:
a.
Festsetzung
eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung
„Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“ über fast den kompletten
Geltungsbereich , um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung
von Dauerwohnungen und Ferienwohnungen zu schaffen und die Umwandlung von
Dauerwohnraum in Ferien- und Zweitwohnungen zu reduzieren bzw. zu unterbinden;
b.
Festsetzung
einer Dauerwohnung je Gebäude und Beschränkung der touristischen Nutzung über
Festsetzung eines Mindestanteils der Dauerwohnnutzung, um den Dauerwohnraum zu
sichern und in Einklang mit der touristischen Nutzung zu bringen;
Mit dem Erlass der Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass
während des Zeitraums der Aufstellung der Bebauungsplanänderung keine baulichen
Anlagen errichtet werden dürfen, die den Zielen der Planung und den
Bestimmungen des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen.