Beschlussempfehlung:
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt zur Sicherung der Planung die Satzung über eine
Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet der 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1).
2.
Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach
§ 16 Abs. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeindevertretung hat am 05.07.2022 die Aufstellung für die 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 im gesamten Plangeltungsbereich beschlossen.
Dabei wurden folgende Planungsziele festgelegt:
1.
Festsetzung
eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung
„Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“ über den kompletten Geltungsbereich ,
um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von
Dauerwohnungen und Ferienwohnungen zu schaffen und die Umwandlung von
Dauerwohnraum in Ferien- und Zweitwohnungen zu reduzieren bzw. zu unterbinden;
2.
Festsetzung
einer Dauerwohnung je Wohngebäude und Beschränkung der touristischen Nutzung
über Festsetzung eines Mindestanteils der Dauerwohnnutzung, um den
Dauerwohnraum zu sichern und in Einklang mit der touristischen Nutzung zu
bringen;
3.
Der
gewachsenen Dorfstruktur geschuldet soll ausnahmsweise Läden und nicht störende
Handwerksbetriebe, die der Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des
Gebietes dienen zulässig sein.
Mit dem Erlass der Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass
während des Zeitraums der Aufstellung der Bebauungsplanänderung keine baulichen
Anlagen errichtet werden dürfen, die den Zielen der Planung und den
Bestimmungen des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen.