Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 für das Gebiet „Historische Ortslage südlich der Hauptstraße“
Vorlage
Alk/000157/1
Art
Beschlussvorlage Alkersum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

1.    Aufgrund des § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch beschließt die Gemeindevertretung die Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) als Satzung.

 

2.    Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach § 16 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Zur Beratung lag zuvor eine Vorlage zur Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 vor (Vorlage Nr. Alk/000157/1). Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans bzw. über die Änderung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass

 

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen und
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

 

Die Veränderungssperre ist als Satzung zu beschließen.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf der Satzung über eine Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 für das Gebiet „Historische Ortslage südlich der Hauptstraße“