Auftragsvergabe: Abbrucharbeiten
Beschlussempfehlung:
Unter Berücksichtigung der
vorangegangenen Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Abbrucharbeiten
auf das vollständige Angebot des Bieters, SUT Sicherheit Umwelt Technik GmbH,
Pracherstieg 5, 38644 Goslar, zur vorläufigen Auftragssumme von 118.172,95 €
brutto zu erteilen.
Aufgrund der endenden
Zuschlagsfrist zum 28.11.2022 und der erforderlichen Beauftragung zum 25.11.2022
gem. des Bauzeitenplans der Architekten, hat der Amtsdirektor gemäß § 15b Abs.
7 der Amtsordnung in Verbindung mit § 55 Abs.4
der Gemeindeordnung entschieden, dass der Auftrag gemäß des
Vergabevorschlags vergeben wird.
Die Eilentscheidung des Amtsdirektors wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Für die Baumaßnahme „Sanierung der Öömrang Skuul 2. + 3. Bauabschnitt in
Nebel/Amrum“ wurde eine öffentliche Ausschreibung für die Abbrucharbeiten am 07.10.2022
nach VOB/A durchgeführt.
Im Zuge der Veröffentlichung wurden sechs Vergabeunterlagen abgefordert.
Zum Eröffnungstermin am 27.10.2022 um 15:22 Uhr lagen laut Niederschrift der
Verdingungsverhandlung 6 Angebote vor. Nebenangebote waren nicht zugelassen.
Es wurden alle Angebote verlesen. Es ergibt sich lt.
Niederschrift folgende Rangfolge der Bieter
(ungeprüfte Bruttosummen):
1. Bieter 1 76.184,97
€
2. SUT Sicherheit Umwelt Technik GmbH 118.172,95
€
3. Bieter 3 156.081,41
€
4. Bieter 4 190.249,11
€
5. Bieter 5 192.602,10
€
6. Bieter 6 0,00
€
Im Rahmen der
Angebotsausschreibung wurden die Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen
sind definiert. Im Angebot des Bieters 6
fehlte das Angebot bzw. ein ausgefülltes Leistungsverzeichnis. Die GAEB-Datei
war im falschen Format und daher nicht lesbar.
Das
Angebotsschreiben Formblatt 213 fehlte komplett.
Das Angebot des Bieters ist aufgrund des zuvor genannten Punktes gem. § 16 (1)
2 i.V.m.
§ 13 (1) 1 von der weiteren Wertung auszuschließen.
Alle weiteren Angebote sind innerhalb der Frist
elektronisch eingegangen, vergabekonform signiert
und somit zu werten.
Fehlende
Nachweise und Erklärungen in den Angeboten wurden entsprechend § 16 a bzw. § 16
(1) 4 VOB/A und § 15 (1) VOB/A bei nachfolgenden Bietern unter entsprechender Fristsetzung
abgefordert:
1. Bieter 1 ->
nicht nachgereicht
nachgeforderte Unterlagen |
Datum der Nachforderung |
Frist zur Nachreichung |
Eingangs- datum |
Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind - § 16 a VOB/A |
|||
Formblatt 221/222
Preisermittlung Kalkulation über Endsumme |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
fehlt |
Formblatt 234 |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
fehlt |
Unterlagen,
die ergänzend zum Angebot einzureichen sind - § 16 (1) 4 VOB/A |
|||
Unbedenklichkeitsbescheinigung
der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
fehlt |
Unterlagen, die zur
Aufklärung des Angebotsinhalts erforderlich -§ 15 (1) VOB/A |
|||
Bestätigung der Auskömmlichkeit |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
fehlt |
2. SUT - Sicherheit
Umwelt Technik GmbH ->
vollständig nachgereicht
nachgeforderte Unterlagen |
Datum der Nachforderung |
Frist zur Nachreichung |
Eingangs- datum |
Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind - § 16 a VOB/A |
|||
Formblatt 221/222
Preisermittlung Kalkulation über Endsumme |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
08.11.2022 |
Unterlagen,
die ergänzend zum Angebot einzureichen sind - § 16 (1) 4 VOB/A |
|||
Formblatt 223 |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
08.11.2022 |
Unbedenklichkeitsbescheinigung
der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
08.11.2022 |
Unterlagen, die zur
Aufklärung des Angebotsinhalts erforderlich -§ 15 (1) VOB/A |
|||
Bestätigung der Auskömmlichkeit |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
08.11.2022 |
3. Bieter 3 ->
vollständig nachgereicht
nachgeforderte Unterlagen |
Datum der Nachforderung |
Frist zur Nachreichung |
Eingangs- datum |
Unterlagen,
die ergänzend zum Angebot einzureichen sind - § 16 (1) 4 VOB/A |
|||
Formblatt 223 |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
11.11.2022 |
Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
11.11.2022 |
Unterlagen, die zur
Aufklärung des Angebotsinhalts erforderlich -§ 15 (1) VOB/A |
|||
Bestätigung der Auskömmlichkeit |
08.11.2022 |
14.11.2022 |
11.11.2022 |
Das Angebot des 1. Bieters ist aufgrund der fehlenden Erklärungen
und Unterlagen entsprechend §§ 16 a, 16 (1) 4 und § 15 (2) VOB/A
auszuschließen. Es wurde für Unterlagen und Erklärungen, die nicht mit dem
Angebot abzugeben waren eine entsprechende Fristsetzung eingehalten.
Weitere Unterlagen der nachrangigen Bieter wurden
nicht angefordert. Bei einer Verschiebung der Rangfolge oder einer abweichenden
Zuschlagserteilung zugunsten eines anderen Bieters, müssten
ggf. weitere Nachweise eingeholt werden.
Eignungsprüfung der
Bieter nach § 16 b VOB/A
1.
SUT - Sicherheit
Umwelt Technik GmbH
Eine Prüfung der Nachweise
zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend
§ 6 a VOB/A wurde mittels der eingereichten Unterlagen durchgeführt. Die
entsprechenden Nachweise wurden eingesehen und positiv bewertet. Das
Unternehmen ist als zur Durchführung dieser Baumaßnahme geeignet einzustufen.
2.
Bieter 3
Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde,
Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend
§ 6 VOB/A wurde mittels entsprechender Nachweise und Präqualifizierung
(Reg.Nr010.028910) mit positivem Ergebnis durchgeführt. Das Unternehmen ist als
zur Durchführung dieser
Baumaßnahme geeignet einzustufen.
Weitere Prüfungen der nachrangigen Bieter wurden nicht
durchgeführt. Bei einer Verschiebung der Rangfolge oder einer abweichenden
Zuschlagserteilung zugunsten eines anderen Bieters, müssten ggf. weitere
Nachweise eingeholt werden.
Es
ergibt sich nach Wertung der Ausschlussgründe und der Eignung der Bieter
folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen, Nachlässe berücksichtigt):
1. SUT Sicherheit Umwelt Technik GmbH 118.172,95
€
2. Bieter 3 156.081,41
€
3. Bieter 5 186.824,03
€
4. Bieter 4 190.249,11
€
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 c VOB/A
1. SUT - Sicherheit Umwelt Technik GmbH
Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung
ergab, dass keine Rechenfehler vorlagen.
Es wurde kein Nachlass und kein Skonto gegeben.
Prüfung Preisspiegel
Die
rechnerische Prüfung erfolgte durch unser Büro mittels EDV.
Es liegen keine Preisabweichungen
vor, die das Angebotsergebnis beeinflussen könnten.
Formblätter zur Preisermittlung
Formblätter zur Preisermittlung wurden
ausgefüllt.
In der Kalkulation sind keine unangemessenen Ansätze
enthalten. Das Formblatt 221 zeigte keine Auffälligkeiten, die an einer
auskömmlichen und seriösen Kalkulation zweifeln lassen.
Eine Auswertung des Formblatt 223 unterstützt diese Aussage. In der Aufgliederung sind
keine außergewöhnlichen Angaben
enthalten.
Der Verrechnungslohn mit 37,52 €/Std. entspricht den
branchenüblichen Werten.
Die Lohnstunden mit 38,00 €/Std. für
Facharbeiter und 36,00 €/Std. für
Bauhelfer entsprechen den branchenüblichen Werten.
Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.
Gem. aktueller Rechtssprechung
muss die Kalkulation überprüft werden, wenn die Kalkulation nicht unangemessen
abweicht und eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages gewährleistet ist,
sofern eine Abweichung von mehr als 20 % zum nächstgünstigsten Bieter und der
Kostenberechnung vorhanden ist.
Im vorliegenden Fall beträgt die Abweichung ca.
33 % zum nächstgünstigsten Bieter und
ca. 52,2 % zur Kostenberechnung.
Um nicht den Auftrag auf ein Angebot
mit einem unangemessen niedrigen Preis zu erteilen, wurde die Angemessenheit
des Angebotspreises unter Mitwirkung des Bieters entsprechend
§ 16 d VOB/A aufgeklärt. Das Ergebnis wurde auf einer gesonderten Anlage
festgehalten.
Aus diesem Grund schätzen wir das Preisangebot des
Bieters als wirtschaftlich und angemessen ein.
Als Ergebnis der Aufklärung ist festzuhalten, dass das
Angebot des Bieters in der Wertung verbleibt.
Anschreiben
Ein Anschreiben liegt nicht vor.
Technische Prüfung
Eine technische Prüfung war
aufgrund des Umfangs des Leistungsverzeichnisses nicht nötig,
da in dem Leistungsverzeichnis keine Produktangaben oder ähnliche
Bietereintragungen gefordert waren.
Alternativangebote / Nebenangebote
Es liegen keine Alternativangebote vor.
2. Bieter 3
Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung
ergab, dass keine Rechenfehler vorlagen.
Es wurde kein Nachlass und kein Skonto gegeben.
Prüfung Preisspiegel
Die
rechnerische Prüfung erfolgte durch unser Büro mittels EDV.
Es liegen keine
Preisabweichungen vor, die das Angebotsergebnis beeinflussen könnten.
Formblätter zur Preisermittlung
Formblätter zur Preisermittlung wurden
ausgefüllt.
In der Kalkulation sind keine unangemessenen Ansätze
enthalten. Das Formblatt 221 zeigte keine Auffälligkeiten, die an einer
auskömmlichen und seriösen Kalkulation zweifeln lassen.
Eine Auswertung des Formblatt 223 unterstützt diese Aussage. In der Aufgliederung sind
keine außergewöhnlichen Angaben enthalten.
Der Verrechnungslohn mit 37,75 €/Std. entspricht
den branchenüblichen Werten.
Die Lohnstunden mit 42,50 €/Std. für
Facharbeiter und 39,00 €/Std. für
Bauhelfer entsprechen den branchenüblichen Werten.
Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.
Gem. aktueller
Rechtssprechung muss die Kalkulation überprüft werden, wenn die Kalkulation
nicht unangemessen abweicht und eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages
gewährleistet ist, sofern eine Abweichung von mehr als 20 % zum nächstgünstigsten Bieter und der Kostenberechnung vorhanden ist.
Im vorliegenden Fall beträgt die Abweichung ca.
12 % zum nächstgünstigsten Bieter und
ca. 36,4 % zur Kostenberechnung.
Um nicht den Auftrag auf ein Angebot
mit einem unangemessen niedrigen Preis zu erteilen, wurde die Angemessenheit
des Angebotspreises unter Mitwirkung des Bieters entsprechend
§ 16 d VOB/A aufgeklärt. Das Ergebnis wurde auf einer gesonderten Anlage
festgehalten.
Aus diesem Grund schätzen wir das Preisangebot des
Bieters als wirtschaftlich und angemessen ein.
Als Ergebnis der Aufklärung ist festzuhalten, dass das
Angebot des Bieters in der Wertung verbleibt.
Anschreiben
Ein Anschreiben liegt nicht vor.
Technische Prüfung
Eine
technische Prüfung war aufgrund des Umfangs des Leistungsverzeichnisses nicht
nötig,
da in dem Leistungsverzeichnis keine Produktangaben oder ähnliche
Bietereintragungen gefordert waren.
Alternativangebote / Nebenangebote
Es liegen keine Alternativangebote vor.
Allgemeine
Anmerkungen zu allen Angeboten
Es lassen sich aus den Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden
Verhaltens
oder Preisabsprachen erkennen. Die
Preise unterwerfen sich den marktüblichen Schwankungen
und es sind keine unangemessen hohen oder niedrigen Einheitspreise oder Preise
für
Teilleistungen mit Verdacht auf Kostenverschiebung, Mischkalkulation oder
Manipulationsverdacht aufgefallen.
Es ergibt sich nach Wertung
der Ausschlussgründe folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen, Nachlässe
berücksichtigt):
1. SUT Sicherheit Umwelt Technik GmbH 118.172,95
€
2. Bieter 3 156.081,41
€
3. Bieter 5 186.824,03
€
4. Bieter 4 190.249,11
€
Wertung der Angebote
nach § 16 d VOB/A
Bei der Gewichtung der
Wertungskriterien ist zu 100% der Preis definiert.
Unter Berücksichtigung der
oben geschilderten Punkte schlagen wir vor, den Auftrag dieser Vergabeeinheit
auf das wirtschaftlichste Angebot, des Bieters
SUT
Sicherheit Umwelt Technik GmbH
Pracherstieg
5
38644
Goslar
zu festen Einheitspreisen
und zum Nachweis zu erteilen.
Auftragssumme:
118.172,95 € brutto (inkl. 19% MwSt.)
Kostenverfolgung:
In der Kostenberechnung vom 27.09.2021 wurden Kosten i.H.v. 246.313,13 € brutto /
206.985,82 € netto in der Mittelzuweisung eingestellt.
Abweichung zur Kostenberechnung |
||
bereitgestellte Mittel -
brutto |
246.313,13
€ |
|
Wertungssumme des Bieters
- brutto |
118.172,95
€ |
|
Abweichung in % |
52,00 % |
|
Abweichung in Euro -
brutto |
128.140,18
€ |
|
Der vorgezogene Kostenanschlag (eigenverpreistes
Leistungsverzeichnis) für dieses Gewerk beträgt 247.016,53 € brutto / 207.576,92 € netto.
Abweichung
zur geschätzten Vergabe |
|
geschätzte Vergabesumme -
brutto |
247.016,53
€ |
Wertungssumme des Bieters
- brutto |
118.172,95
€ |
Abweichung in % |
52,2
% |
Abweichung in Euro -
brutto |
128.843,58
€ |
Beim Angebot der Fa. SUT Sicherheit Umwelt Technik
GmbH ergeben sich Minderkosten i.H.v. 128.140,18
€ brutto/ 107.680,82 € netto gegenüber den bereitgestellten Mitteln. Dies
entspricht einer Kostenunterschreitung von ca. 52,0 %.
Die Unterschreitung der
eingestellten Mittel in diesem Gewerk, kann für die Deckung von Mehrkosten in
den anderen Vergabeeinheiten genutzt werden.