Betreff
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 C "Sonnenressort Hüttmann" der Gemeinde Norddorf auf Amrum
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Nord/000149/1
Art
Beschlussvorlage Norddorf
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7c „Sonnenresort Hüttmann“ der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet Hotel Sonnenresort Hüttmann und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

oder aber: mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter der Adresse www.amtfa.de/bauleitplanung einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

  1. Von der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V. mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter/satzungsgemäße Anzahl der Mitglieder des *-Ausschusses

 

Davon anwesend: * ,   Ja-Stimmen:      ,  Nein-Stimmen:       ,

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende

Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter / Mitglieder des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Bereich Hotel „Sonnenressort Hüttmann“ soll verbindlich überplant werden, der Aufstellungsbeschluss wurde durch die Gemeindevertretung am 19.04.2022 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde durchgeführt vom 19.01. bis 02.02.2023.

Aktuell liegt das Hotel einerseits im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5B und andererseits im bisher unbeplanten Innenbereich zwischen den Teilgeltungsbereichen des in Kürze in Kraft tretenden Bebauungsplans Nr. 7B.

 

Durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7C werden die hotelzugehörigen Flächen in einem Geltungsbereich zusammengefasst, um in einer maßgeschneiderten Planung sowohl die Bedarfe des Hotels als auch die Anforderungen der Gemeinde zu berücksichtigen und umzusetzen.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist neben dem Bebauungsplan mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen ein obligatorischer Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB und wird am Ende des Verfahrens durch die Gemeinde als Satzung beschlossen. Er ist damit auch Grundlage für spätere bauordnungsrechtliche Genehmigungen innerhalb seines Geltungsbereiches.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan besteht aus

-           einem Lageplan, der die Stellung der bestehenden und neu geplanten Gebäude zeigt sowie die geplante Anordnung der PKW- und Fahrrad-Stellplätze

-           Ansichten der zwei neu geplanten Gebäude (Haus A und Haus B) von Norden und Osten

-           Ansichten der zwei neu geplanten Gebäude (Haus A und Haus B) von Westen und Süden

 

Darüber hinaus wird ein Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger geschlossen. Er ist eine verpflichtende Voraussetzung für das Zustandekommen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Im Rahmen der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.