Beschlussempfehlung:
Der angepasste Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 für den Bereich Sandwall 1 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf ist für die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 sowie die erneute öffentlichen Auslage nach § 3 Abs. 2 BauGB zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter: |
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davon anwesend: |
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Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenenthaltungen: |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Stadtvertreter*innen bzw. Mitglieder*innen des Bau- und Planungsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Das bestehende Gebäude
auf dem Grundstück Sandwall 1 soll durch den Neubau eines Wohn- und
Geschäftsgebäudes ersetzt werden. Im Erdgeschoss des Neubaus ist eine
gastronomische Nutzung mit gastronomisch genutztem Außenbereich geplant. In den
oberen Geschossen sollen eine Dauerwohnung und drei Ferienwohnungen entstehen.
Für die Umsetzung des
Vorhabens ist die Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 erforderlich, da die
Festsetzungen des Bebauungsplans nicht eingehalten werden.
Der letzte Beschluss zur
vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 ist am 06.04.2023 von
der Stadtvertretung gefasst worden (erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,
Vorlage Stadt/002439/3).
Nach Rücksprache des
Vorhabenträgers mit dem späteren Betreiber hat sich herausgestellt, dass die
Grundrisse im Kellergeschoss und Erdgeschoss angepasst werden müssen. Aufgrund
dieser Änderungen ist eine erneute Beratung über den angepassten Vorhaben- und
Erschließungsplan erforderlich. Der angepasste Entwurf ist dieser Vorlage als
Anlage beigefügt, die Änderungen aus der letzten Beschlussfassung sind
ebenfalls eingearbeitet worden.
Auswirkungen auf den Entwurf
der Bebauungsplanänderung oder die Begründung ergeben sich nicht.
Anlagen: