Beschlussempfehlung:

 

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Abwägungstabelle (Anlage 1 zu dieser Vorlage) beschlossen.

2.    Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, das Ergebnis der Beschlussfassung mitzuteilen.

3.    Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes.

4.    Die Begründung wird gebilligt.

5.    Der Amtsdirektor wird beauftragt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amtfa.de eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter:

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Innerhalb des Plangebiets auf einem Grundstück am Waasterstig besteht bereits das Blockheizkraftwerk des Nahwärmenetzes für die Gemeinde Oldsum. Die Nahwärmeversorgung soll auf die Nutzung erneuerbarer Energien umgestellt werden, insbesondere Solarwärme, wofür entsprechende Kollektorflächen erforderlich sind.

 

Gleichzeitig sind der Gemeinde Erweiterungswünsche örtlicher Gewerbetreibender bekannt, die an den derzeitigen Standorten aufgrund der kleinteiligen Grundstückszuschnitte, der Erschließungssituation sowie der Nachbarschaft zu immissionsschutzrechtlich schützenswerter Wohnnutzung nicht umgesetzt werden können.

 

Daher will die Gemeinde durch die Ausweisung neuer Bauflächen im Plangebiet entsprechende Umsetzungsmöglichkeiten schaffen.

Die vorliegende Planung dient daher drei Zielen, die miteinander verbunden werden:

 

-       Der planungsrechtlichen Absicherung für das Blockheizkraftwerk,

-       der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Anlagen für solare Strahlungsenergie südlich des Blockheizkraftwerkes sowie

-       der Ausweisung eines Gewerbegebiets für Betriebe, die unmittelbar durch das Blockheizkraftwerk mit Energie versorgt werden können und ihrerseits über Kollektoren auf den Dachflächen Wärme einspeisen.

-        

Zudem werden als Arrondierung zur bestehenden Siedlungslage Mischgebietsflächen integriert, die teilweise auch schon bebaut sind.

Anlagen:

  1. Abwägungstabelle über die eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung
  2. Planzeichnung (Stand 22.08.2023)
  3. Begründung (Stand 22.08.2023)
  4. Umweltbericht (Stand 20.02.2023)
  5. Anhang 1 zur Begründung, Bedarfsanalyse (Stand November 2020)
  6. Anhang 2 zur Begründung, Standortalternativenprüfung (Stand Mai 2022)
  7. Anhang 3 zur Begründung, Schallimmissionsprognose (Stand 14. Juli 2023)