Beschlussempfehlung:

 

Erneuter Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet zwischen Koomorthswai, Waasterstig und Waaster Bobdikem und einer Parallelen im Abstand von ca. 105 m südwestlich zum Waasterstig und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die in Satz 1 genannten Unterlagen öffentlich auszulegen.

3.    Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die erneute Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Wege zu benachrichtigen.

4.    Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet einzustellen; die nach Nr. 2 Satz 1 zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter:

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Innerhalb des Plangebiets auf einem Grundstück am Waasterstig besteht bereits das Blockheizkraftwerk des Nahwärmenetzes für die Gemeinde Oldsum. Die Nahwärmeversorgung soll auf die Nutzung erneuerbarer Energien umgestellt werden, insbesondere Solarwärme, wofür entsprechende Kollektorflächen erforderlich sind.

 

Gleichzeitig sind der Gemeinde Erweiterungswünsche örtlicher Gewerbetreibender bekannt, die an den derzeitigen Standorten aufgrund der kleinteiligen Grundstückszuschnitte, der Erschließungssituation sowie der Nachbarschaft zu immissionsschutzrechtlich schützenswerter Wohnnutzung nicht umgesetzt werden können.

 

Daher will die Gemeinde durch die Ausweisung neuer Bauflächen im Plangebiet entsprechende Umsetzungsmöglichkeiten schaffen.

Die vorliegende Planung dient daher drei Zielen, die miteinander verbunden werden:

 

-       Der planungsrechtlichen Absicherung für das Blockheizkraftwerk,

-       der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Anlagen für solare Strahlungsenergie südlich des Blockheizkraftwerkes sowie

-       der Ausweisung eines Gewerbegebiets für Betriebe, die unmittelbar durch das Blockheizkraftwerk mit Energie versorgt werden können und ihrerseits über Kollektoren auf den Dachflächen Wärme einspeisen.

 

Die letzte Beschlussfassung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte am 30.08.2023 (abschließender Beschluss). Die beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans wurde beim Innenministerium zur Genehmigung eingereicht, wurde allerdings für nicht genehmigungsfähig befunden.

 

Dies macht eine Anpassung der Unterlagen sowie eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden notwendig.

 

Die Änderungen in den Planunterlagen sind in den beigefügten Dokumenten entsprechend kenntlich gemacht worden.

Anlagen:

 

1.    Planzeichnung

2.    Begründung Teil 1

3.    Begründung Teil 2, Umweltbericht

4.    Anhang 1, Bedarfsanalyse

5.    Anhang 2, Standortalternativenprüfung

6.    Anhang 3, Schallimmissionsprognose

7.    Anhang 4, Immissionsschutz-Stellungnahme