hier: Erneute abschließende Beschlussfassung
Beschlussempfehlung:
- Die während der erneuten verkürzten Veröffentlichung und
öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft
und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Abwägungstabelle (Anlage 1
zu dieser Vorlage) beschlossen.
- Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, das Ergebnis
der Beschlussfassung mitzuteilen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Amtsdirektor wird beauftragt die 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung
der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über
den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der
Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die
zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amtfa.de
eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: |
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Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/
Vertreter: |
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davon anwesend: |
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Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenenthaltungen: |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22
GO waren keine/ folgende Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/
satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Innerhalb des
Plangebiets auf einem Grundstück am Waasterstig besteht bereits das Blockheizkraftwerk
des Nahwärmenetzes für die Gemeinde Oldsum. Die Nahwärmeversorgung soll auf die
Nutzung erneuerbarer Energien umgestellt werden, insbesondere Solarwärme, wofür
entsprechende Kollektorflächen erforderlich sind.
Gleichzeitig sind
der Gemeinde Erweiterungswünsche örtlicher Gewerbetreibender bekannt, die an
den derzeitigen Standorten aufgrund der kleinteiligen Grundstückszuschnitte,
der Erschließungssituation sowie der Nachbarschaft zu immissionsschutzrechtlich
schützenswerter Wohnnutzung nicht umgesetzt werden können.
Daher will die
Gemeinde durch die Ausweisung neuer Bauflächen im Plangebiet entsprechende
Umsetzungsmöglichkeiten schaffen.
Die vorliegende
Planung dient daher drei Zielen, die miteinander verbunden werden:
-
Der planungsrechtlichen Absicherung für das
Blockheizkraftwerk,
-
der planungsrechtlichen Voraussetzung für die
Errichtung von Anlagen für solare Strahlungsenergie südlich des
Blockheizkraftwerkes sowie
-
der Ausweisung eines Gewerbegebiets für Betriebe,
die unmittelbar durch das Blockheizkraftwerk mit Energie versorgt werden können
und ihrerseits über Kollektoren auf den Dachflächen Wärme einspeisen.
Zudem werden als
Arrondierung zur bestehenden Siedlungslage Mischgebietsflächen
integriert, die teilweise auch schon bebaut sind.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 30.08.2023 den
abschließenden Beschluss für die Änderung des F-Plans gefasst, woraufhin dieser
zur Genehmigung eingereicht worden ist.
Eine Genehmigungsfähigkeit lag nach Ansicht des Innenministeriums nicht
vor, sodass die Unterlagen entsprechend geändert werden mussten.
Die Änderungen der Planunterlagen machten einen erneuten
Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss notwendig, welchen die
Gemeindevertretung am 13.02.2024 gefasst hat.
Die erneute Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wurde anschließend verkürzt durchgeführt, sodass nun die erneute abschließende Beschlussfassung erfolgen kann.
Anlagen:
- Abwägungstabelle über die eingegangenen
Stellungnahmen
- Planzeichnung (Stand 13.03.2024)
- Begründung mit Anhängen (Stand 07.03.2024)