Auftragsvergabe: Holzbauarbeiten
Beschlussempfehlung:
Unter Berücksichtigung der vorangegangenen
Punkte und da gemäß des aktuellen Bauzeitenplans die Holzbauarbeiten in der 44.
KW 2023 beginnen müssen, wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Holzbauarbeiten
auf
das vollständige Angebot des Bieters, Heinrich
Kersten Baugesellschaft mbH, Sandbergweg 6, 25853 Drelsdorf, zur vorläufigen Auftragssumme von
295.538,58
€ brutto zu erteilen.
Aufgrund der erforderlichen,
kurzfristigen Beauftragung damit der Bauablauf nicht unterbrochen wird, hat der
Amtsdirektor gemäß § 15b Abs. 7 der Amtsordnung in Verbindung mit § 55 Abs. 4
der Gemeindeordnung entschieden, dass der Auftrag gemäß des Vergabevorschlags
vergeben wird.
Die Eilentscheidung des Amtsdirektors wird
zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Für die Baumaßnahme „Sanierung der Öömrang Skuul 2. + 3. Bauabschnitt in Nebel/Amrum“ wurde für die Holzbauarbeiten am 07.10.2022 eine öffentliche Ausschreibung bekannt gegeben. Zur Submission lag ein Angebot vor. Auf dieses Angebot konnte der Zuschlag aus schwerwiegendem Grund nicht erteilt werden, da die genehmigten Haushaltsmittel nicht ausreichend waren.
Daraufhin wurde eine beschränkte Ausschreibung am 15.11.2022 durchgeführt. Zur Submission lag ein Angebot vor. Auf dieses Angebot konnte ebenfalls der Zuschlag aus schwerwiegendem Grund nicht erteilt werden, da die genehmigten Haushaltsmittel nicht ausreichend waren.
Das hat dazu geführt, dass eine freihändige Vergabe am 10.05.2023 durchgeführt wurde. Zur Submission lagen 2 Angebote vor. Der Mindestbieter hat im laufenden Verfahren der Angebotsprüfung nicht die nachgeforderten Unterlagen eingereicht, somit konnte dieses Angebot nicht gewertet werden. Auf das 2. Angebot konnte der Zuschlag aus schwerwiegendem Grund nicht erteilt werden, da die genehmigten Haushaltsmittel nicht ausreichend waren.
Am 01.08.2023 wurde dann dieses vierte Verfahren zur Bindung eines Unternehmens im Bereich der Holzbauarbeiten in Form der freihändigen Vergabe durchgeführt. Zum Eröffnungstermin am 16.08.2023 um 10:34 Uhr lagen laut Niederschrift der Angebotseröffnung 2 elektronische und 1 schriftliches Angebot vor. Nebenangebote waren nicht zugelassen.
Es wurden alle Angebote verlesen.
Es ergibt sich lt. Niederschrift folgende Rangfolge der Bieter
(ungeprüfte Bruttosummen):
1. Heinrich Kersten Baugesellschaft mbH 295.538,58
€
2. Bieter 2 406.077,94
€
3. Bieter 3 393.244,80
€
Alle Angebote sind innerhalb der Frist elektronisch bzw. schriftlich eingegangen, vergabekonform signiert und somit zu werten.
Fehlende Nachweise und Erklärungen in den Angeboten wurden entsprechend § 16 a bzw. § 16 (1) 4 VOB/A und § 15 (1) VOB/A bei nachfolgenden Bietern unter entsprechender Fristsetzung abgefordert:
1.
Heinrich Kersten Baugesellschaft mbH ->
vollständig nachgereicht
nachgeforderte Unterlagen |
Datum der Nachforderung |
Frist zur Nachreichung |
Eingangs- datum |
|
Unterlagen,
die ergänzend zum Angebot einzureichen sind - § 16 (1) 4 VOB/A |
||||
Formblatt 223 |
17.08.2023 |
23.08.2023 |
18.08.2023 |
|
Unterlagen, die zur
Aufklärung des Angebotsinhalts erforderlich -§ 15 (1) VOB/A |
||||
Produktdatenblätter mit allen relevanten technischen Daten und Zulassungsnummer (sofern
die Produkte eine Schutzeigenschaft aufweisen) für die von Ihnen angebotenen
Produkte. 2. Unterkonstruktion |
17.08.2023 |
23.08.2023 |
18.08.2023 |
|
2. Bieter 3 ->
nicht nachgereicht
nachgeforderte Unterlagen |
Datum der Nachforderung |
Frist zur Nachreichung |
Eingangs- datum |
|
Unterlagen,
die ergänzend zum Angebot einzureichen sind - § 16 (1) 4 VOB/A |
||||
Formblatt 124 – von allen
Nachunternehmen |
17.08.2023 |
23.08.2023 |
fehlt |
|
Formblatt 223 |
17.08.2023 |
23.08.2023 |
fehlt |
|
Formblatt
251 Verpflichtungserklärung VGSH |
17.08.2023 |
23.08.2023 |
fehlt |
|
Erklärung
Russlandsanktionen – von allen Nachunternehmen |
17.08.2023 |
23.08.2023 |
fehlt |
|
Unterlagen, die zur
Aufklärung des Angebotsinhalts erforderlich -§ 15 (1) VOB/A |
||||
Produktdatenblätter mit allen relevanten technischen Daten und Zulassungsnummer (sofern
die Produkte eine Schutzeigenschaft aufweisen) für die von Ihnen angebotenen
Produkte. 2. Unterkonstruktion |
17.08.2023 |
23.08.2023 |
fehlt |
|
Das Angebot des Bieters 3 ist aufgrund der fehlenden Erklärungen und Unterlagen entsprechend § 16 (1) 4 und § 15 (2) VOB/A auszuschließen. Es wurde für Unterlagen und Erklärungen, die nicht mit dem Angebot abzugeben waren, eine entsprechende Fristsetzung eingehalten.
Weitere Unterlagen der nachrangigen Bieter wurden nicht angefordert. Bei einer Verschiebung der Rangfolge oder einer abweichenden Zuschlagserteilung zugunsten eines anderen Bieters, müssten ggf. weitere Nachweise eingeholt werden.
Eignungsprüfung
der Bieter nach § 16 b VOB/A
1.
Heinrich Kersten
Baugesellschaft mbH
Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde,
Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 a VOB/A wurde im Vorweg
des Verfahrens mittel entsprechender Nachweise mit positivem Ergebnis
durchgeführt. Das Unternehmen ist als zur Durchführung dieser Baumaßnahme
geeignet einzustufen.
Weitere Unterlagen der nachrangigen Bieter
wurden nicht angefordert. Bei einer Verschiebung der Rangfolge oder einer
abweichenden Zuschlagserteilung zugunsten eines anderen Bieters, müssten ggf.
weitere Nachweise eingeholt werden.
Es ergibt sich nach Wertung der Ausschlussgründe und der Eignung der
Bieter folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen, Nachlässe berücksichtigt):
1.
Heinrich Kersten Baugesellschaft mbH 295.538,58
€
2. Bieter 2 467.961,31
€
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 c VOB/A
1.
Heinrich Kersten
Baugesellschaft mbH
Rechnerische
Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab, dass keine
Rechenfehler vorlagen.
Es wurde kein Nachlass und kein Skonto
gegeben.
Prüfung
Preisspiegel
Die rechnerische Prüfung erfolgte durch das Architekturbüro
ppp mittels EDV.
Es liegen keine Preisabweichungen vor, die das Angebotsergebnis
beeinflussen könnten.
Formblätter
zur Preisermittlung
Formblätter zur Preisermittlung
wurden ausgefüllt.
In der Kalkulation sind keine unangemessenen
Ansätze enthalten. Das Formblatt 221 zeigte keine Auffälligkeiten, die an einer
auskömmlichen und seriösen Kalkulation zweifeln lassen.
Eine Auswertung des Formblatt 223 unterstützt diese Aussage. In der Aufgliederung sind keine außergewöhnlichen Angaben enthalten.
Der Verrechnungslohn mit 92,00 €/Std.
entspricht den branchenüblichen Werten.
Die Lohnstunden mit 92,00 €/Std. für
Facharbeiter und 77,00 €/Std. für
Bauhelfer entsprechen den branchenüblichen Werten.
Wirtschaftliche
Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.
Anschreiben
Ein Anschreiben liegt vor.
Es werden nur allgemeine Angebotsangaben gemacht, die jedoch nicht im Widerspruch
zur Ausschreibung stehen.
Technische
Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung wurde die Angabe von Produkten bei
bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den
Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
Im Rahmen der Angebotsprüfung wurde vom Bieter zu den im LV abgefragten Produkte schriftlich Aufklärung gem. § 15
1 VOB/A verlangt. Das Ergebnis wurde auf einer gesonderten Anlage festgehalten. Als Ergebnis der Aufklärung ist
festzuhalten, dass das Angebot des Bieters in der Wertung verbleibt.
Alternativangebote
/ Nebenangebote
Es liegen keine Alternativangebote vor.
Weitere Unterlagen der nachrangigen Bieter
wurden nicht angefordert. Bei einer Verschiebung der Rangfolge oder einer
abweichenden Zuschlagserteilung zugunsten eines anderen Bieters, müssten ggf.
weitere Nachweise eingeholt werden.
Allgemeine
Anmerkungen zu allen Angeboten
Es lassen sich aus den
Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens oder
Preisabsprachen erkennen. Die Preise
unterwerfen sich den marktüblichen Schwankungen und es sind keine unangemessen
hohen oder niedrigen Einheitspreise oder Preise für Teilleistungen mit Verdacht
auf Kostenverschiebung, Mischkalkulation oder Manipulationsverdacht aufgefallen.
Es ergibt sich nach Wertung der
Ausschlussgründe folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen, Nachlässe
berücksichtigt):
1.
Heinrich Kersten Baugesellschaft mbH 295.538,58
€
2. Bieter 2 467.961,31
€
Wertung
der Angebote nach § 16 d VOB/A
Bei der Gewichtung der Wertungskriterien ist
zu 100% der Preis definiert.
Unter Berücksichtigung der oben
geschilderten Punkte schlagen wir vor, den Auftrag dieser Vergabeeinheit auf
das wirtschaftlichste Angebot, des Bieters
Heinrich Kersten Baugesellschaft mbH
Sandbergweg 6
25853 Drelsdorf
zu festen Einheitspreisen und zum Nachweis
zu erteilen.
Auftragssumme: 295.538,58 € brutto (inkl. 19% MwSt.)
Kostenverfolgung:
In der Kostenberechnung vom 27.09.2021 wurden Kosten i.H.v. von 180.477,76 € brutto / 151.661,98 € netto
in der Mittelzuweisung eingestellt.
Abweichung zur Kostenberechnung |
|
bereitgestellte
Mittel – brutto |
180.477,76 € |
Wertungssumme des
Bieters - brutto |
295.538,58 € |
Abweichung in % |
63,80 % |
Abweichung in
Euro - brutto |
115.060,82 € |
Der vorgezogene Kostenanschlag
(eigenverpreistes Leistungsverzeichnis) Stand 01.06.2022 für dieses
Gewerk beträgt 225.681,12 € brutto / 189.648,00
€ netto.
Abweichung zum vorgezogenen Kostenanschlag (LV-Schätzpreis) |
|
geschätzte
Vergabesumme - brutto |
225.681,12 € |
Wertungssumme des
Bieters - brutto |
295.538,58 € |
Abweichung in % |
31,00 % |
Abweichung in
Euro - brutto |
69.857,46 € |
Der vorgezogene Kostenanschlag (eigenverpreistes
Leistungsverzeichnis) für dieses Gewerk, beträgt 232.064,28 € brutto /
195.012,00 € netto.
Ergänzt wurden die zusätzlich erforderlich gewordenen Windaussteifungen.
Nicht berücksichtigt geblieben ist dabei der Anstieg des Baupreisindexes.
Abweichung zum vorgezogenen
Kostenanschlag (LV-Schätzpreis)
angepasst an den aktuellen Baupreisindex
(brutto) vom 04.05.2023 |
|
geschätzte Vergabesumme - brutto |
232.064,28 € |
Wertungssumme des Bieters - brutto |
295.538,58
€ |
Abweichung in % |
27,40
% |
Abweichung in Euro - brutto |
63.474,30 € |
Die Kostensteigerung i.H.v. 6.383,16 € brutto / 5.364,00 € netto zwischen
dem vorgezogenen Kostenanschlag vom 01.06.2022 und dem vorgezogenen
Kostenanschlag vom 04.05.2023 ist durch die vom Tragwerksplaner zusätzlich
geforderten Windaussteifungen in der Dachkonstruktion begründet.
Beim Angebot
der Fa. Heinrich Kersten Baugesellschaft mbH ergeben sich Mehrkosten
i.H.v. 63.474,30 € brutto / 53.339,75 € € netto gegenüber dem
vorgezogenen Kostenanschlag vom 04.05.2023 (Schätz-LV). Dies entspricht einer
Kostenüberschreitung von ca. 27,4 %.
Eine Steigerung des Baupreisindexes von Juni 2022 bis Mai 2023 ist bei der
Anpassung des Kostenanschlags nicht berücksichtigt worden.