Beschlussempfehlung:
1) Dem Entwurf des Durchführungsvertrages zur Aufstellung der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 im Bereich Sandwall 1 wird in der vorliegenden Fassung vom 07.03.2024 zugestimmt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Beschlussfähigkeit |
Abstimmung |
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gesetzl.
Mitgliederzahl |
davon anwesend |
dafür |
dagegen |
Stimmenthaltung |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Mitglieder des Bau- und
Planungsausschusses bzw. der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Voraussetzung für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist nach § 12 Abs. 1 BauGB, dass die Vorhabenträgerin / der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung in einer bestimmten Frist sowie zur gänzlichen oder teilweisen Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag verpflichtet. Die Regelung weiterer vorhabenbezogener Vereinbarungen im Durchführungsvertrag darüber hinaus ist möglich und üblich. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann nur beschlossen werden, wenn auch der vom Vorhabenträger unterschriebene Durchführungsvertrag vorliegt. Dem Durchführungsvertrag muss die Stadtvertretung zustimmen.
Über den Durchführungsvertrag in der Fassung vom 01.02.2024 wurde in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 14.02.2024 beraten. Da der Vorhabenträger zu einzelnen Punkten um eine weitere Abstimmung mit der Stadt gebeten hat, wurde die Beratung des Durchführungsvertrages in der Fassung vom 01.02.2024 in der Sitzung der Stadtvertretung am 22.02.2024 zurückgestellt. Abschließend wurde der Durchführungsvertrag am 07.03.2024 mit dem Vorhabenträger verhandelt. Beide Vertragsparteien wurden dabei anwaltlich beraten. Die Ergebnisse der Verhandlung wurden in die beigefügte Fassung des Durchführungsvertrages vom 07.03.2024 eingearbeitet.
Bisherige Beratungsfolge:
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Beratungsergebnis |
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Datum: |
Gremium: |
Vorlagen-Nr.: |
Beratung |
Ja |
Nein |
Enth. |
21.04.2021 |
BPA |
Stadt/002439 |
Aufstellungsbeschluss |
8 |
0 |
2 |
20.05.2021 |
STV |
Stadt/002439 |
Aufstellungsbeschluss |
18 |
1 |
0 |
16.02.2022 |
BPA |
Stadt/002439/1 |
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
11 |
0 |
0 |
17.02.2022 |
STV |
Stadt/002439/1 |
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
16 |
0 |
0 |
05.04.2023 |
BPA |
Stadt/002439/2 |
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
10 |
0 |
0 |
06.04.2023 |
STV |
Stadt/002439/2 |
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
17 |
0 |
0 |
30.08.2023 |
BPA |
Stadt/002439/3 |
Erneuter Beschluss über den Vorhaben- und Erschließungsplan |
10 |
0 |
0 |
07.09.2023 |
STV |
Stadt/002439/3 |
Erneuter Beschluss über den Vorhaben- und Erschließungsplan |
12 |
0 |
1 |
14.02.2024 |
BPA |
Stadt/002439/4 |
Beratung und Beschlussfassung über den Durchführungsvertrag |
11 |
0 |
0 |
22.02.2024 |
STV |
Stadt/002439/4 |
Beratung und Beschlussfassung über den Durchführungsvertrag |
zurückgestellt |
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13.03.2024 |
BPA |
Stadt/002439/5 |
Erneute Beratung und Beschlussfassung über den Durchführungsvertrag |
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13.03.2024 |
STV |
Stadt/002439/5 |
Erneute Beratung und Beschlussfassung über den Durchführungsvertrag |
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BPA = Bau- und
Planungsausschuss STV = Stadtvertretung |
Anlagen:
Entwurf des Durchführungsvertrages zur Aufstellung der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 im Bereich Sandwall 1 in der Fassung vom 07.03.2024.