Betreff
Aufstellung der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 im Bereich Sandwall 1, hier: Erneute Beratung und Beschlussfassung über den Durchführungsvertrag
Vorlage
Stadt/002439/5
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

1)    Dem Entwurf des Durchführungsvertrages zur Aufstellung der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 im Bereich Sandwall 1 wird in der vorliegenden Fassung vom 07.03.2024 zugestimmt.

2)    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

Beschlussfähigkeit

Abstimmung

gesetzl. Mitgliederzahl

davon anwesend

dafür

dagegen

Stimmenthaltung

 

 

 

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses bzw. der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Voraussetzung für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist nach § 12 Abs. 1 BauGB, dass die Vorhabenträgerin / der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung in einer bestimmten Frist sowie zur gänzlichen oder teilweisen Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag verpflichtet. Die Regelung weiterer vorhabenbezogener Vereinbarungen im Durchführungsvertrag darüber hinaus ist möglich und üblich. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann nur beschlossen werden, wenn auch der vom Vorhabenträger unterschriebene Durchführungsvertrag vorliegt. Dem Durchführungsvertrag muss die Stadtvertretung zustimmen.

 

Über den Durchführungsvertrag in der Fassung vom 01.02.2024 wurde in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 14.02.2024 beraten. Da der Vorhabenträger zu einzelnen Punkten um eine weitere Abstimmung mit der Stadt gebeten hat, wurde die Beratung des Durchführungsvertrages in der Fassung vom 01.02.2024 in der Sitzung der Stadtvertretung am 22.02.2024 zurückgestellt. Abschließend wurde der Durchführungsvertrag am 07.03.2024 mit dem Vorhabenträger verhandelt. Beide Vertragsparteien wurden dabei anwaltlich beraten. Die Ergebnisse der Verhandlung wurden in die beigefügte Fassung des Durchführungsvertrages vom 07.03.2024 eingearbeitet.

 

 

Bisherige Beratungsfolge:

 

Beratungsergebnis

Datum:

Gremium:

Vorlagen-Nr.:

Beratung

Ja

Nein

Enth.

21.04.2021

BPA

Stadt/002439

Aufstellungsbeschluss

8

0

2

20.05.2021

STV

Stadt/002439

Aufstellungsbeschluss

18

1

0

16.02.2022

BPA

Stadt/002439/1

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

11

0

0

17.02.2022

STV

Stadt/002439/1

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

16

0

0

05.04.2023

BPA

Stadt/002439/2

Erneuter Entwurfs- und Auslegungs­beschluss

10

0

0

06.04.2023

STV

Stadt/002439/2

Erneuter Entwurfs- und Auslegungs­beschluss

17

0

0

30.08.2023

BPA

Stadt/002439/3

Erneuter Beschluss über den Vorhaben- und Erschließungsplan

10

0

0

07.09.2023

STV

Stadt/002439/3

Erneuter Beschluss über den Vorhaben- und Erschließungsplan

12

0

1

14.02.2024

BPA

Stadt/002439/4

Beratung und Beschlussfassung über den Durchführungsvertrag

11

0

0

22.02.2024

STV

Stadt/002439/4

Beratung und Beschlussfassung über den Durchführungsvertrag

zurückgestellt

13.03.2024

BPA

Stadt/002439/4

Stadt/002439/5

Erneute Beratung und Beschlussfas­sung über den Durchführungs­vertrag

 

 

 

13.03.2024

STV

Stadt/002439/5

Erneute Beratung und Beschlussfas­sung über den Durchführungs­vertrag

 

 

 

BPA = Bau- und Planungsausschuss

STV = Stadtvertretung

 

Anlagen:

 

Entwurf des Durchführungsvertrages zur Aufstellung der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 im Bereich Sandwall 1 in der Fassung vom 07.03.2024.