Beschlussempfehlung:
1. Über die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend der in der beiliegenden Abwägungstabelle in der Fassung vom 25.04.2024 (Anlage 1 dieser Vorlage) enthaltenen Beschlussempfehlungen entschieden.
2. Der Amtsdirektor wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 für das Gebiet Ortsteil Toftum, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amtfa.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 hat vom 05.04. bis zum
19.04.2024 erneut öffentlich ausgelegen. Es sind keine Stellungnahmen im Rahmen
der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden am 28.03.2024 angeschrieben und um eine Stellungnahme
bis zum 11.04.2024 gebeten. Nunmehr können die eingegangenen Stellungnahmen
geprüft und beschlossen werden. Folgt die Gemeindevertretung den
Beschlussempfehlungen in der beigefügten Abwägungstabelle kann der
Satzungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen:
1) Abwägungstabelle zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Oldsum vom 25.04.2024
2) Plan für die Beschlussfassung der Satzung der Gemeinde Oldsum über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 vom 25.04.2024
3) Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Oldsum vom 25.04.2024
4) Geruchsgutachterliche Stellungnahme vom 31.01.2024