Betreff
Kindergartenangebote und deren Finanzierung
Vorlage
Stadt/001691
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Mit Ausnahme der Kindertagesstätte des Vereins „Die Inselkinder e.V.“ haben die Kindertagesstätten auf Föhr in der Vergangenheit in der Regel eine Betreuung in den Vormittagsstunden angeboten. Vereinzelt gab es auch noch Hinführungsgruppen, die am Nachmittag die jeweilige Einrichtung besuchten. Die Kindertagesstätte der Inselkinder bot eine Ganztagsbetreuung an. Bis vor kurzem erfolgte die Betreuung auch mehr oder weniger nur während der Schulzeiten, in den Ferien waren die Kindertagesstätten geschlossen.

 

Die Entwicklung der letzten Jahre haben zu der Einsicht geführt, dass die Angebote der Kindergärten erweitert und flexibler gestaltet werden müssen, um den Bedürfnissen der Erziehungsberechtigten Rechnung zu tragen. Als Faktoren hierfür sind zu nennen

 

  • die Erweiterung der Öffnungszeiten im Einzelhandel
  • das Bestreben, die Saisonzeiten im Tourismusbereich zu verlängern
  • die Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer, die einen Zweitjob oder die Mitarbeit der Ehefrau verlangt, um einen gewissen Lebensstandard zu erhalten
  • die Zunahme der Anzahl der Alleinerziehenden und
  • der Zwang, Arbeitsangebote anzunehmen, um den Lebensunterhalt selbst zu verdienen
  • der Wunsch der Frauen, auch nach der Geburt eines Kindes weiterhin den erlernten Beruf auszuüben

 

Ein weiteres Argument für die Erweiterung der Öffnungszeiten ist sicherlich die damit verbundene Angebotsverbesserung, die bei rückläufigen Geburtenzahlen im Konkurrenzkampf mit den anderen Anbietern ein ausschlaggebender Faktor für die Wahl der Kindertagesstätte durch den Erziehungsberechtigten sein kann.

 

Dieser Wettbewerb zwischen den Kindergärten ist sicherlich aus der Sicht der Nutzer positiv, kann jedoch dazu führen, dass viele und umfangreiche Angebote die Kostenstrukturen nachteilig beeinflussen und letztendlich auch damit die Haushalte der Kommunen belasten. Es stellt sich nicht die Frage, ob diese Entwicklung gesteuert werden kann. Dieses ist sicherlich über die Zuschussgewährung möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass mit den einzelnen Kindergärten klare Absprachen über das vorzuhaltende Angebot erfolgen müssen.

 

Deutlich erkennbar ist die vorgenannte Entwicklung auch an den Haushaltszahlen der nachstehenden Kindertagesstätten (kommunale Zuschüsse):

 

Träger:                                    Ansatz 2007                Ansatz 2008                Ansatz 2009

 

St. Nicolai                    119.150                       164.900                       165.100

 

Inselkinder                     95.280                       115.900

 

AWO                             81.449                         94.200

 

 

Neben den Steigerungen bei den Energiekosten sowie durch Tariferhöhungen schlägt sich auch die bereits angelaufene Betreuung der Kinder unter drei Jahren negativ nieder, da sich die Gruppengrößen verkleinern und dementsprechend weniger Elternbeiträge hereinkommen.

 

In der nachstehenden Übersicht wird die Wirkungsweise der neuen Regelung bezogen auf die Regelgruppengröße von 20 Kindern dargestellt:

 

Kinder U 3                   Kinder Ü 3                   Kinder insges.             Fachkraftschlüssel

 

  0                                20                                20                                1,5

  1                                18                                19                                1,5

  2                                16                                18                                1,5

  3                                14                                17                                1,5

  4                                12                                16                                1,5

  5                                10                                15                                2

  6                                  8                                14                                2

  7                                  6                                13                                2

  8                                  4                                12                                2

  9                                  2                                11                                2

10                                  0                                10                                2

 

Der Ev. Kindergarten in Wyk auf Föhr hat bereits eine Krippengruppe eingerichtet. Ein Zuschuss zu den Betriebskosten wird seitens des Bundes/Landes jedoch erst ab 2009 gewährt. Aufgrund des Bedarfs von U3-Plätzen plant die Kirchengemeinde St. Nicolai auch den Anbau eines Gruppenraumes am bestehenden Kindergarten. Die Investitionskosten werden von Bund/Land bezuschusst.

Für den erforderlichen Ausbau der Betreuungsangebote wird entsprechend der Verständigung auf Bundesebene eine Zielquote von 35 % als Orientierungsrahmen bis zum Jahr 2013 vorgesehen. Dies entspricht einem zusätzlichen Angebot in Höhe von 17.000 Plätzen in Kindertageseinrichtungen (11.900) und Tagespflege (5.100).

Der Bund stellt für den Ausbau in Schleswig-Holstein von 2008 bis 2013 insgesamt 136,2 Mio. € bereit (74,2 Mio. € für Investitionen und ca. 62 Mio. € für Betriebskosten). Das Land beteiligt sich an dem Ausbau mit 113 Mio. € (46 Mio. € für Investitionen und 62 Mio. € für Betriebskosten – zusammen 108 Mio. € - sowie 5 Mio. € für den Ausbau der qualifizierten Tagespflege durch die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen.

Nach Aussagen des Ministeriums für Bildung und Frauen sollen die Investitionskosten mit einer Pauschale pro Platz gefördert werden, während die Beteiligung an den Betriebskosten prozentual über den derzeit gezahlten Zuschüssen für das Personal der Kindertagesstätten liegen soll.

 

„Die Inselkinder“ e.V. möchten 2008 gerne eine Hortgruppe (siehe Anlage) einrichten. Betreut werden sollen Grundschulkinder von Montag bis Donnerstag ab 7.30 Uhr  sowie nachmittags bis 17.30 Uhr bzw. am Freitag bis 15.30 Uhr. Eine Betreuung soll auch während der Ferien (mit Ausnahme über Weihnachten/Jahreswechsel) gewährleistet sein.

 

Grundsätzlich wird in diesem Falle die Frage zu beantworten sein, ob dieses Angebot für erforderlich gehalten wird, da eine Betreuung bereits an der Grundschule, allerdings nur an drei Tagen in der Woche und nur bis 15.30 Uhr durch die Offene Ganztagsschule angeboten wird.

 

Zusammenfassung:

 

Aus der Sicht der Verwaltung sind nachstehende offene Fragen zu beantworten:

 

  1. Für die Finanzierung der Kindergärten wurden – soweit keine Haushaltspläne dieser Einrichtungen vorlagen – Zuschüsse in Höhe des Vorjahres in den Haushalt 2008 eingestellt. Soll es dabei bleiben oder wird eine Anpassung im Zuge eines Nachtrages empfohlen?

 

  1. Soll die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren schwerpunktmäßig an bestimmten Kindertagesstätten erfolgen oder wird keine Steuerung erwünscht?

 

  1. Wird die Notwendigkeit zur Schaffung einer Hort-Gruppe durch den Verein „Die Insel-Kinder anerkannt oder sollten bestehende Angebote ausgeweitet werden?