Betreff
Kindergartenangebote und deren Finanzierung
Vorlage
Stadt/001691/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Mit Blick auf den ab 01.08.2013 geplanten Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz und den vorhandenen örtlichen Bedarf  wird empfohlen, den vorliegenden Anträgen auf Schaffung von Krippenplätzen und einer Hortgruppe zuzustimmen und die geplanten Einrichtungen finanziell sowohl bei den Investitionen als auch beim Betrieb durch die Bewilligung von Zuschüssen zu fördern und hierfür im Haushalt entsprechende Mittel einzuplanen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.04.2008 mit den Kindergartenangeboten und deren Finanzierung allgemein und konkret mit den vorliegenden Anträgen der nachstehenden Träger von Kindertagesstätten befasst:

 

1. Ev..-Luth. Kirchengemeinde St. Nicolai     - Einrichtung einer weiteren Krippengruppe

2. AWO- Ortsverein Föhr e.V.                        - Erweiterung der AWO-Kindergartens

3. „Die Inselkinder“ e.V.                                  - Einrichtung einer Hortgruppe

 

Die geplanten Angebote tragen den Bedürfnissen der Erziehungsberechtigten Rechnung. Der Bedarf ist, wie aufgezeigt wurde, vorhanden. So liegen der Kirchengemeinde St. Nicolai eine größere Anzahl von Anmeldung der Altersgruppe unter 3 Jahren vor, welche die Einrichtung einer weiteren Krippengruppe rechtfertigen. Im Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt werden zur Zeit ebenfalls 5 kleinere Kinder in gemischten Altersgruppen betreut. Es sind Geschwisterkinder von bereits aufgenommenen älteren Kindern. Die Inselkinder möchten ihr Angebot auf Kinder bis zum 14.Lebensjahr durch eine Hortgruppe ausdehnen, da die vorhandenen Einrichtungen (Offene Ganztagsschule, Jugendzentrum) nur an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten Angebote unterbreiten bzw. ein besonderes schwieriges Klientel betreuen. Auch hier handelt es sich teilweise um Kinder, die bereits vorher das Ganztagsangebot der Kindertagesstätte wahrgenommen haben.

 

Voraussetzung für die Einrichtung der o.g. Angebote ist die Schaffung der räumlichen Voraussetzung durch Um- und Anbauten bzw. die Anmietung von Räumlichkeiten im Falle der Hortgruppe. Für den Ausbau der Kleinkinderbetreuung werden vom Bund und vom Land Investitionen ab 2008 durch Zuschüsse gefördert und ab 2009 Betriebskostenzuschüsse gewährt.

 

Da die vorliegenden Anträge nicht miteinander konkurrieren und die bereits vorhandenen Angebote nur erweitern bzw. ergänzen, wird eine Steuerung seitens der Kommune gegenwärtig für nicht erforderlich gehalten.