Betreff
Um- und Neugestaltung der Fußgängerzone in Wyk auf Föhr hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
Stadt/001719
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt grundsätzlich die Realisierung der Maßnahme „Um- und Neugestaltung der Fußgängerzone in Wyk auf Föhr“.

 

Im Hinblick auf Auftragserteilung gemäß § 15 u. 55 HOAI, hier: Leistungsbilder 1. „Grundlagenermittlung“ und 2. „Vorplanung“ sind hierzu erforderliche Planungskosten in Höhe von 60.000 € in den Haushalt 2009 einzustellen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 09.09.2008 die Einstellung von Planungskosten für die Bereiche Mittelstraße und Große Straße sowie im Hinblick auf die Neugestaltung der beiden Bereiche einen Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung Wyk.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Wyk hat sich am 01.10.2008 dahingehend beraten, dass der Antrag um die gesamte Fußgängerzone, begrenzt durch die Straßenzüge Hafenstraße, Badestraße, Süderstraße und Sandwall, erweitert wird. Des weiteren sind die Planungskosten zu schätzen. Sofern möglich, soll das Vorhaben ein Teil des Tourismuskonzeptes werden. Hierzu verweist die Verwaltung auf die Sitzung des Fachausschusses Föhr vom 27.08.2008, hier: TO. 5 „Erschließung des touristischen Erlebnispotentials“ hin.

Die Planungskosten können zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Unbekannten wie z. B. dem Realisierungszeitpunkt in Verbindung mit Entwicklung von Rohstoffpreisen und Baukonjunktur, maximal dem Anspruch eines groben „Kostenrahmens“ gemäß „Kostenermittlung im Bauwesen“ genügen.

Ausgehend von einigen Rahmenbedingungen zum Projekt „Neugestaltung von Königstraße und Sandwall in Wyk auf Föhr“, wie z. B. Bauvolumen, Gestaltungsmerkmale, Qualitätsstandard und Preisbildung könnte sich der „Kostenrahmen“ für eine Um- und Neugestaltung der Fußgängerzone im Bereich von rd. 4.100.000 € bewegen.

Da ein prüffähiger Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Hinblick auf Umfang und Aussagekraft mindestens der Qualität einer „Vorplanung“ gemäß § 15 HOAI Leistungsbild Objektplanung für Freianlagen“ entsprechen soll, würde sich der Kostenrahmen für die Planung, im Wesentlichen abhängig von den Baukosten, zu rd. 60.000 € ermitteln.

Sofern ein Wettbewerb gewünscht wird, sollten zusätzlich Preisgelder in Höhe von 15.000 € zur Verfügung gestellt werden.

Erst im Rahmen der „Vorplanung“ wird eine Kostenschätzung nach DIN 276 „Kostenermittlung im Bauwesen“ aufgestellt. Kostenschätzung und Aussicht bzw. Zusage auf Gewährung einer Zuwendung stellen dann eine Grundlage bei der Entscheidung über die Weiterführung der „Vorplanung“ zur „Entwurfsplanung“ dar.

Mit Beschlussfassung zur „Um- und Neugestaltung der Fußgängerzone in Wyk auf Föhr“ würde auch dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von Mai 2004 Rechnung getragen werden. Dieser beinhaltete den Wunsch, „der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss möge beschließen, dass die baulichen und gestalterischen Elemente des Fußgängerzonenbereiches neu gesetzt werden“.

 

Die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland fordert einen Grundsatzbeschluss für Maßnahmen, die z. B. „von grundsätzlicher Bedeutung“ oder auch „ortsbildprägend“ sind. Bei dem in Rede stehenden Vorhaben ist das der Fall.