Beschlussempfehlung:
Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt grundsätzlich die Realisierung der Maßnahme „Um- und Neugestaltung der Fußgängerzone in Wyk auf Föhr“.
Im Hinblick auf Auftragserteilung gemäß § 15 u. 55 HOAI, hier: Leistungsbilder 1. „Grundlagenermittlung“ und 2. „Vorplanung“ sind hierzu erforderliche Planungskosten in Höhe von 60.000 € in den Haushalt 2009 einzustellen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom
09.09.2008 die Einstellung von Planungskosten für die Bereiche Mittelstraße und
Große Straße sowie im Hinblick auf die Neugestaltung der beiden Bereiche einen
Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung Wyk.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der
Stadt Wyk hat sich am 01.10.2008 dahingehend beraten, dass der Antrag um die
gesamte Fußgängerzone, begrenzt durch die Straßenzüge Hafenstraße, Badestraße,
Süderstraße und Sandwall, erweitert wird. Des weiteren sind die Planungskosten
zu schätzen. Sofern möglich, soll das Vorhaben ein Teil des Tourismuskonzeptes
werden. Hierzu verweist die Verwaltung auf die Sitzung des Fachausschusses Föhr
vom 27.08.2008, hier: TO. 5 „Erschließung des touristischen Erlebnispotentials“
hin.
Die Planungskosten können zum jetzigen
Zeitpunkt aufgrund der Unbekannten wie z. B. dem Realisierungszeitpunkt in
Verbindung mit Entwicklung von Rohstoffpreisen und Baukonjunktur, maximal dem
Anspruch eines groben „Kostenrahmens“ gemäß „Kostenermittlung im Bauwesen“
genügen.
Ausgehend von einigen Rahmenbedingungen zum
Projekt „Neugestaltung von Königstraße und Sandwall in Wyk auf Föhr“, wie z. B.
Bauvolumen, Gestaltungsmerkmale, Qualitätsstandard und Preisbildung könnte sich
der „Kostenrahmen“ für eine Um- und Neugestaltung der Fußgängerzone im Bereich
von rd. 4.100.000 € bewegen.
Da ein prüffähiger Antrag auf Gewährung einer
Zuwendung im Hinblick auf Umfang und Aussagekraft mindestens der Qualität einer
„Vorplanung“ gemäß § 15 HOAI „Leistungsbild
Objektplanung für Freianlagen“ entsprechen soll, würde sich der Kostenrahmen
für die Planung, im Wesentlichen abhängig von den Baukosten, zu rd. 60.000 €
ermitteln.
Sofern ein Wettbewerb
gewünscht wird, sollten zusätzlich Preisgelder in Höhe von 15.000 € zur
Verfügung gestellt werden.
Erst im Rahmen der
„Vorplanung“ wird eine Kostenschätzung nach DIN 276 „Kostenermittlung im
Bauwesen“ aufgestellt. Kostenschätzung und Aussicht bzw. Zusage auf Gewährung
einer Zuwendung stellen dann eine Grundlage bei der Entscheidung über die
Weiterführung der „Vorplanung“ zur „Entwurfsplanung“ dar.
Mit Beschlussfassung zur „Um- und
Neugestaltung der Fußgängerzone in Wyk auf Föhr“ würde auch dem Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von Mai 2004 Rechnung getragen werden. Dieser
beinhaltete den Wunsch, „der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss möge
beschließen, dass die baulichen und gestalterischen Elemente des
Fußgängerzonenbereiches neu gesetzt werden“.
Die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland fordert einen Grundsatzbeschluss für Maßnahmen, die z. B. „von grundsätzlicher Bedeutung“ oder auch „ortsbildprägend“ sind. Bei dem in Rede stehenden Vorhaben ist das der Fall.