Betreff
Um- und Neugestaltung der Fußgängerzone in Wyk auf Föhr hier: Ideenwettbewerb
Vorlage
Stadt/001719/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt die Durchführung eines Auslobungsverfahrens zum Ideenwettbewerb „Um- und Neugestaltung der Fußgängerzone in Wyk auf Föhr“ (vorläufiger Arbeitstitel).
  2. Ein/e WettbewerbsbetreuerIn wird beauftragt.
  3. Der Etat für das Honorar der Wettbewerbsbetreuung sowie für Preis- u. Anerkennungsgelder in der Höhe von insgesamt bis zu 50.000 € wird in den Nachtragshaushalt 2009 eingestellt.
  4. Im Hinblick auf die beigefügte Anlage werden weitergehende Beschlüsse empfohlen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr hat auf Grundlage der Vorlage Nr. Stadt/001719 am 06.11.2008 den Grundsatzbeschluss zur Realisierung der Maßnahme Um- und Neugestaltung der Fußgängerzone in Wyk auf Föhr (vorläufiger Arbeitstitel) gefasst. Des weiteren hat sich die Stadtvertretung am 09.05.2009 einstimmig dafür ausgesprochen, einen Ideenwettbewerb zur architektonischen Planung der o. a. Maßnahme unter frühzeitiger Beteiligung der Bevölkerung auszuloben.

 

Wettbewerbe sind Auslobungsverfahren, die dazu dienen, dem Auftraggeber einen Plan oder eine Planung zu verschaffen, deren Auswahl durch ein Preisgericht aufgrund vergleichender Beurteilungen erfolgt. In diesem Zusammenhang wird auf die „Richtlinien für Planungswettbewerbe“ (RPW 2008) sowie auf die Niederschrift mit Vermerk und Fragenkatalog zur 13. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Wyk am 03.06.2009 hingewiesen.

 

Die Einschaltung eines externen Wettbewerbsbetreuers wird als unbedingt sinnvoll und zwingend notwendig erachtet. Herr Richter, Richter - Architekten und Stadtplaner, Kiel, (auch Vorprüfer „Realisierungswettbewerb Öömrang Skuul“, Amrum) schätzt die Kosten in Abhängigkeit der Anzahl der Wettbewerbsteilnehmer und weiterer Rahmenbedingungen auf rd. 12.000 - 15.000 € zuzüglich Preis- u. Anerkennungsgelder in Höhe von rd. 25.000 €. Nach weitergehender Beratung in den städtischen Gremien wird ein detailliertes Angebot eingeholt sowie Preis- u. Anerkennungsgelder ermittelt.

 

Die politischen Gremien werden um Beratung dahingehend gebeten, die städtebaulich relevanten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Wettbewerbs näher zu definieren oder zu reduzieren, d. h. den Wettbewerb losgelöst von etwaigen Vorgaben absolut ergebnisoffen zu gestalten. Hierzu wird auf die Anlage zur Vorlage Nr. Stadt/001719/1 verwiesen.

 

Die Um- und Neugestaltung der Fußgängerzone in Wyk auf Föhr ist Bestandteil des Projektes „Erschließung des touristischen Erlebnispotentials auf Föhr“. Des weiteren ist die Fußgängerzone Bestandteil des „Wettbewerbes zur ganzheitlichen touristischen Ortsentwicklung Wyk“ (Erlebnisräume gestalten).

Anlagen:

 

Den am Wettbewerb teilnehmenden Planungsbüros werden Auslobungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Stadt Wyk auf Föhr als Ausloberin kann diese mitgestalten. Die mit einer Leistungsbeschreibung vergleichbaren Unterlagen umfassen die städtebaulich relevanten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Wettbewerbs.

 

Die politischen Gremien werden um Beratung dahingehend gebeten, die Zielsetzungen näher zu definieren oder zu reduzieren, d. h. den Wettbewerb losgelöst von etwaigen Vorgaben absolut ergebnisoffen zu gestalten. Die Zielsetzungen können z. B. wie folgt definiert sein:

Im Hinblick auf die Aufgabenstellung werden besondere innovative Lösungsvorschläge für die bauliche Umsetzung erwartet. Elementare Parameter der Planung sind:

-     hohe Aufenthalt- und Gestaltungsqualität

-     Material-, Grün- und Lichtkonzept

-     barrierefrei und behindertengerecht

-     Funktionalität

-     Ökologie

Und weitere Rahmenbedingungen, z. B.:

-     Festlegung des Planbereiches

-     Obergrenze finanzielles Bauvolumen

-     Orientierung am Tourismuskonzept Föhr

-     Orientierung am Leitfaden für Kommunen „Optimierung der touristischen Infrastruktur“

-     Beteiligung Bevölkerung (Moderation)

-     Bewertung Befahrensregelung (alt – aktuell - zukünftig)

In diesem Zusammenhang ergeben sich weitere Fragestellungen:

-     wie viele Teilnehmer sollen erstmals aufgefordert werden (Bewerberkreis z. B. 10, 12)?

-     möchte der Bau-, Planungs- und Umweltausschusses Teilnehmer am Wettbewerb setzen?

-     wie viele Teilnehmer sollen am Wettbewerb teilnehmen (z. B. 6)?

-     Planbereich ggf. ergänzen (z. B. Georg-Reimers-Weg, „Katzengänge“, Neugestaltung „Kurpark“, Anbindung Fährhafen)?

-     Zusammensetzung der Prüfkommission? z. B. aus folgenden Mitgliedern:

a) Fachpreisrichter:

z. B. 3 bestellte qualifizierte Architekten / Fachplaner (vom Wettbewerbsbetreuer vorgeschlagen)

b) Sachpreisrichter:

z. B. 3 Mitglieder: BürgermeisterIn, Bauausschussvorsitzende/r, AmtsvorsteherIn

c) Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht):

z. B. 4 Mitglieder BauamtsleiterIn, StadtplanerIn, örtliche Planer

d) Gäste (ohne Stimmrecht):

z. B. 5 Mitglieder aus verschiedenen Bereichen (z. B. Seniorenbeirat /-verband, JugendvertreterIn, Verwaltung).