Betreff
Stellenplan 2009 des Amtes Föhr-Amrum
Vorlage
Amt/000073
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Der als Anlage beigefügte Stellenplan des Amtes Föhr-Amrum für das Jahr 2009 wird genehmigt.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Stellenplan ist die Grundlage für die Personalkostenansätze im Haushaltsplan. Der Entwurf des Stellenplans ist daher der Vorlage beigefügt. Die Veränderungen zum Vorjahr werden aus der, der Vorlage ebenfalls beigefügten, Veränderungsliste ersichtlich.

 

Durch die Neubesetzung der Stelle der Hauptamtsleitung musste eine Position im Stellenplan neu geschaffen werden, da sich der bisherige Stelleninhaber noch bis einschließlich Januar 2011 in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet und die Stelle daher weiterhin ausgewiesen bleibt. Die Besoldung der neu ausgewiesenen Stelle wurde entsprechend der Eingruppierung der anderen Amtsleiter angepasst.

 

Des weiteren wurde seitens der Schulen der dringende Bedarf an der Beschäftigung von Schulsozialarbeitern/Schulsozialarbeiterinnen geäußert. Dies wurde im Stellenplan anhand der jeweiligen Gegebenheiten und der Schülerzahlen berücksichtigt.

 

Die Mehrbelastung der Schulsekretärin an der Realschule mit Hauptschulteil durch die Offene Ganztagsschule wurde durch eine Anpassung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in die Planungen einbezogen. Nach Anlauf des Betriebes der Offenen Ganztagsschule konnte der Stellenbedarf nunmehr genauer kalkuliert werden, so dass in dem Bereich der Betreuung ein Einsparpotential im Vergleich zu dem geschätzten Personalbedarf gegeben ist, jedoch für die Küchenhilfen die zunächst eingeplanten Stunden nicht ausreichend waren.

 

Im Bereich des Sozialzentrums wurde durch den Kostenträger, den Kreis Nordfriesland, eine zusätzliche Stelle im Bereich der Leistungsberechnung bewilligt. Des weiteren wird durch die Novellierung des Wohngeldgesetzes eine halbe Stelle in diesem Bereich neu zu besetzen sein.

 

Weitere gravierende Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr liegen nicht vor.